Liebe Kollegin Wiederer!
In den am 6. August vom Ministerium herausgegebenen Erläuterungen bezüglich der Anwendung des § 61 GG heißt es:
"Für die anlässlich der vorübergehenden Vertretung eines Lehrers geleisteten Einzelüberstunden ist in der Regel eine den Dauermehrdienstleistungen vergleichbare Vor- und Nachbereitung nicht gegeben. Daher wurde für diese fallweise sich ergebende zusätzliche Unterrichtstätigkeit eines Lehrers (Leiters) die Abgeltung in Form eines Fixbetrages gewählt."
Da für die Aufsichtsleistung eine andere Entlohnung vorgesehen ist, halte ich es persönlich für gesetzeswidrig, in einer Supplierstunde nur zu beaufsichtigen. Sie müssen theoretisch Unterricht erteilen, allerdings einen, für den keine Vor- und Nachbereitung notwendig ist.
Mit kollegialen Grüßen
Eckehard Quin
----- Original Message -----
From: HYPERLINK "mailto:wiedma@mail.cso.net"Martina Wiederer
To: HYPERLINK "mailto:lehrerforum@ccc.at"lehrerforum@ccc.at
Sent: Monday, October 08, 2001 6:21 PM
Subject: LF: suppliererlass
Aus einem mir unbekannten Grund kommt die Datei mit der Resolution unserer Pädagogischen Konferenz vom 2.10.nicht im Lehrerforum an.
Hier der Wortlaut eingetippt:
Die LehrerInnenkonferenz am Borg23, antonkriegergasse beschließt auf der Pädagogischen Konferenz vom 2.10. einstimmig folgende Resolution:
Mit dem Schuljahr 01/02 wurde im Zuge der Budgetbegleitgesetze die Abgeltung für Supplierstunden neu geregelt.
Die erste Supplierstunde pro Woche wird nicht mehr bezahlt, weitere Supplierstunden in derselben Woche werden mit einem Pauschalbetrag abgegolten, der einer Aufsichtstätigkeit entspricht.
Durch diese Änderung der Abgeltung wird die Suppliertätigkeit als teilweise unbezahlte bzw. als neu definierte Zusatzarbeit eingestuft, was selbstverständlich Auswirkungen auf die Art der Ausübung dieser Arbeit haben wird.
Werden Supplierstunden nicht mehr als Unterrichtsstunden mit entsprechender Bezahlung anerkannt, muss es möglich sein, die Gestaltung dieser Stunden in eigenem Ermessen vorzunehmen, beispielsweise nur mehr in Form der Aufsichtsausübung.
Wir fordern daher eine Neuformulierung des "Suppliererlasses", die zum Ausdruck bringt, dass Supplierung nicht mehr die Verpflichtung bedeutet, Unterricht abzuhalten bzw. eine Rücknahme der entsprechenden Regelung im Budgetbegleitgesetz, wenn Suppierungen als pädagogisch wertvolle Arbeit angesehen werden.
ergeht an:
SSR f. Wien, LSI Plessl, AL Blüml, Präs. Brandsteidl
Bildungsministerium, Sekt.chef Dobart
FA/AHS Wien
ZA/AHS
GÖD Sekt.11/AHS
UBG