>Sg. Herr Kollege Gansböck!
>lt §33 abs 1 EStg. in der geltenden Fassung beträgt der Höchstteuersatz
>bloss 50%. Unsere Regierung ist in dieser hinsicht doch nicht so
>schlecht wie sie annehmen.
Und schon mal an die neben der Lohnsteuer zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge bzw. an den Pensionsversicherunsbeitrag gedacht? Wenn jemand die Nebengebührenwerte voll hat, dann zahlt er volle länge Pensionsversicherungsbeitrag ohne Anspruch darauf, davon jemals einen Groschen wiederzusehen! Ich habe schon viele Abrechnungen gesehen, bei denen der Nettobetrag
weniger(!) als die Hälfte des Bruttobetrages ausgemacht hat!
MfG - Kuntschik Werner
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