ILES-Partner( Initiative-Lehrer-Eltern-Schüler,Studenten)
http://bildung.ade.here.de



Damit vor lauter Bäume man den Wald noch sieht:

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2002 wurde das Bildungsbudget ab dem Schuljahr 2001/2002 im Pflichtschulbereich um 1,4 Mrd. ATS verringert. Dies nicht als einmalige Einsparung, sondern als grundsätzlicher Budgetrahmen. Dadurch mussten U-Stunden im Gegenwert von 1,25 Mrd. ATS aus dem Bildungsangebot gestrichen werden. ( 90% der Kosten im Bildungsbudget sind Lohnkosten). Unterrichtsstunden die primär nicht nur den Lehrerinnen/n als Verdienstentgang fehlen, sondern vor allen Dingen den Kindern, welche ein um diesen Betrag verringertes Bildungsangebot erhalten. Konkret wurde das Bildungsangebot der österreichischen Pflichtschüler im Gegenwert von 1,25 Mrd. ATS verringert. Dies ist eine deutliche Schwächung der österreichischen Schulen.

Um diese Unterrrichtsstundenreduktion durchzuführen, musste die Lehrer/innen Arbeitszeit geändert werden. Die Bemessungsgrundlage der Lehrerinnenarbeit musste von der Unterrichtsverpflichtung entkoppelt und mit einer sog. Jahresarbeitszeit verbunden werden. Damit ist der „Leitparagraf“ des Lehrerdienstrechtes, nämlich die „Lehrverpflichtung“ gefallen. Von nun an kann der Dienstgeber, Lehrer unterschiedlich lang für dieselbe Entlohnung Unterrichtsstunden halten lassen.

Realpolitisch wurde durch die Einführung der sog. Jahresarbeitszeit der Lehrerinnen und den daraus resultierenden „Töpfen“, die „Lehrerinnenarbeit“ erst zu einem Problem im schulinternen ( C-Topfeinteilung ) sowie im öffentliche Diskurs (Boykottbericht einzelner Schulen in den Medien). Damit ist gewährleistet, dass die eigentliche Problematik, dass jedes Schulkind in Österreich für seine Entwicklung ein um 1,25 Mrd. ATS verringertes Bildungsangebot jährlich zur Verfügung hat, verdeckt.

Negierung grundlegende betriebswirtschaftlicher Regeln durch den
Arbeitgeber- Demotivierung der Arbeitnehmer. !
Die Tariflohnentwicklung der Lehrer/innen liegen über eine Zeitspanne von 10 Jahren am unteren Ende aller österreichischen Arbeitnehmer. Die Lehrer/innen erleben mit dem Budgetbegleitgesetz 2002 das 4. Sparpaket seit 1997. Allein der reale Verdienstentgang mancher Lehrerinnen liegt im Schuljahr 2002 bei ca. 50 000.-ATS. ( Diesen Betrag erspart sich der Dienstgeber durch nicht bezahlte Stunden, wie sog. KV und Abschreibstunden.) · Mit grossem Aufwand ( personell, ideell und materiell) wurde in den letzten 5-10 Jahren die Schulautonomie vorangetrieben. Schulen konnten von ihrem Fähigkeitenpotenzial ausgehend Schulprofile entwickeln und dadurch schneller auf die Anforderungen der Zeit und die Bedürfnissen der Eltern und Schüler reagieren.Durch den Wegfall aller Freigegenstände und unverbindliche Übungen und dergleichen wurde dies alles praktisch unmöglich gemacht. · Durch die Stundenreduktion an den einzelnen Schulen und der dadurch begrenzten Lehrfächerverteilung können Fachkräfte mit ganz bestimmten Fähigkeiten nicht mehr in ihrem Spezialgebiet eingesetzt werden, sondern müssen ihnen fachfremde Bereiche unterrichten.

Der Verein ILES-Partner will !:


Zur Mitarbeit an der Verwirklichung

folgender Ziele

laden wir alle Kollegen, Eltern, Freunde und Partner kurzum die jeweilige Schulpartnerschaft ein, der Schwächung der österreichischen Schulen entgegenzutreten und aus dem allgemeinen Bekenntnis, dass Bildung auch etwas kostet, die politisch entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.

Unser Ziel zur Dienstnehmerseite hin:

Die ILES-Liste: Schulentwicklung von den unmittelbar Betroffenen aus. Im Rahmen der Schulautonomie die jeweilige konkrete Schule mit den vorhandenen Fähigkeitenpotenzial zur „ besseren-Schule“ hin gestalten. Die unmittelbar Betroffenen suchen sich dazu die entsprechenden Partner aus der Wissenschaft und der Kunst. Der Dienstgeber stellt die notwendigen finanziellen Mittel bereit.


Unser Ziel zur Dienstgeberseite hin:

Die Erhöhung des Bildungsbudgetes: Die den jeweiligen Schulen zugeteilten U-Stunden, nach den sog. Kenn-und Grenzwerten werden um 10% als bezahlte U-Stunden erhöht. Diesbezüglich werden drei „Töpfe“ eingeführt.

Im Topf D, dem Basistopf sind alle jene Stunden, die den Schulen zugeteilt wurden und es ermöglichte, dass genau jeder Lehrer 21 Stunden U-Verpflichtung hat.

Im Topf E, dem leistungsfördernden Topf, sind die um 10% erhöhten U-Stunden. Diese Stunden werden wie folgt zugeteilt: 1-2h den KV´s als Erziehungsstunden. Der Rest wird als schulautonome Stunden( Kurse) bezeichnet. Dort können die leistungswilligen Lehrer dem Schulleitbild entsprechende Fächer anbieten, die im Wesentlichen wie unverbindliche Übungen und Freigengenstände geführt werden. Schon im vorhergehenden U-Jahr melden sich die Schüler freiwillig, ihren Interessen entsprechend zu diesen Kursen an. Ab einer Teilnehmerzahl von 10 Schülern finden diese Kurse statt.

Im Topf F, dem Solidaritätstopf kommen alle Stunden, die von der jeweiligen Schule nicht aufgebracht werden können und werden schulbezirksweise an jene Schulen vergeben, bei denen noch Bedarf besteht.

Das geschwächte Bildungssystem kann nicht allein von den Lehrern gestärkt werden, dies bedarf der Anstrengung von uns allen.


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