Helmut Helmreich wrote:
> lt §33 abs 1 EStg. in der geltenden Fassung beträgt der
> Höchstteuersatz bloss 50%. Bei meinem Gehalt wäre es mir nur möglich
> von 41% (bis 700.000) auf 31% zu fallen.
Sie haben völlig recht was die EK-Steuer betrifft.
Da Geld aber kein Mascherl hat habe ich bei den Abzügen auch den Pensionsbeitrag und die Krankenkassa einbezogen. Soviel ich weiß sind das auch Abgaben, die zumindest durch Regierungen initiiert wurden und denen wir alle nicht entkommen. Auch dieses Geld "fehlt" mir dann auf meinem Konto. Ich kann hin-und herrechnen wie ich will: von den MDLs bleiben derzeit nicht einmal 50% netto über; der Lohnzettel zeigts klar und deutlich.
mfg
Erich Ganspöck
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