Auf Grund einer Anfrage einer Kollegin habe ich beim Vorsitzenden des Fachausschusses Wien, Michael Dobes, folgende Auskunft eingeholt:
Nach Dobes ist es rein rechtlich möglich, nur einen Begleitlehrer auf Schikurs zu schicken, da die Anzahl der sonstigen Begleitlehrer im Gesetz nicht zwingend festgelegt ist. Daraus resultiert aber auch, dass in diesem Fall der DA mit der Angelegenheit nicht zu befassen ist, da im PVG von "mehreren KollegInnen über einen längeren Zeitraum" die Rede ist.
Gerhard Kohlmaier
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