Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich zitiere unten von der GÖD-Homepage.
Mit kollegialen Grüßen
Eckehard Quin
"Wien, am 11. Oktober 2001
Betreff: Sozialplanregelungen
Liebe Kolleginnen und Kollegen !
Eine wichtige Forderung der GÖD ist, die Möglichkeit der Sozialplanregelungen auch für Bereiche in der öffentlichen Verwaltung zu eröffnen, damit Strukturmaßnahmen sozial abgefedert erfolgen können.
Die Frau Vizekanzler hat nun diesen Forderungen nachgegeben und Vorstellungen bezüglich "personalpolitischer Maßnahmen, Sozialplan- und Vorruhestandsmodelle" vorgelegt. Über diese Vorstellungen (das entsprechende Positionspapier - Ministerratsprotokoll - der Frau Vizekanzler ist
angeschlossen) fanden am 10. Oktober 2001 Verhandlungen zwischen Vertretern des BMöLS und der GÖD statt.
Die Verhandlungsthemen sind:
Vorruhestand
Abschlagszahlung bei Austritt aus dem Beamtendienstverhältnis Altersteilzeit Erhöhung der Attraktivität von Karenzierungen für jüngere Bedienstete Befristete Ausdehnung des Vorruhestandsmodells der Lehrer auf alle Bundesbeamte (mit Aliquotierung der Jubiläumszuwendung)
Bei den Verhandlungen gab es noch einige Konfliktpunkte, weshalb die Verhandlungen am 17. Oktober 2001 fortgesetzt werden.
Für Rückfragen steht das Dienstrechtsreferat gerne zur Verfügung.
Mit gewerkschaftlichen Grüßen
Norbert Schnedl e.h.
MR 021001
Mündl. Bericht FVK über Personalpolitische Maßnahmen - Sozialplan
Vorruhestand
Die derzeit auf Ausgliederungen beschränkte Sozialplanregelung für Bundesbedienstete soll zur Unterstützung der Personalreduktionsvorhaben der Bundesregierung befristet auf nicht im Zusammenhang mit Ausgliederungen stehende Bereiche ausgedehnt werden, in denen Arbeitsplätze etwa wegen Verschlankung der Organisation oder wegen Aufgabenentfalls wegfallen. Die Eckpunkte sind dabei
· Freiwilligkeit der Inanspruchnahme durch die Bediensteten,
· ein Mindestalter von 55 Jahren,
· der Pensionsantritt zum frühestmöglichen Zeitpunkt bei
Aufrechterhaltung des Pensionsanspruchs wie bei Weiterbeschäftigung,
· ein einheitliches Vorruhestandsgeld in Höhe von 80% des Monatsbezuges
bei Antritt des Vorruhestandes innerhalb der ersten sechs Monate bzw. 75% bei Antritt ab dem 7. Monat der Geltung des Sozialplanes unter gänzlichem Entfall der Nebengebühren und des Pensionsbeitrages,
· der Wegfall besoldungsrechtlicher Begünstigungen bei Ablehnung eines
angebotenen Vorruhestands,
· die Nichtnachbesetzung des Arbeitsplatzes sowie dessen ersatzlose
Einziehung mit Pensionsantritt und
· Kennzeichnung der Planstelle zum Zweck des Ausschlusses einer
Nachbesetzung.
Da das Vorruhestandsgeld vom Bund zu tragen ist, soll eine Anrechnung der Karenzierungen im Rahmen des Sozialplans auf die insgesamt in der aktuellen Legislaturperiode abzubauenden 11.000 Planstellen nicht erfolgen. Abschlagszahlung bei Austritt aus dem Beamtendienstverhältnis Weiters planen wir, freiwillige Austritte aus dem Beamtendienstverhältnis bei Auflassung des Arbeitsplatzes durch angemessene Abschlagszahlungen zu fördern. Das bereits für Militärpersonen auf Zeit und befristete Beamtendienstverhältnisse bestehende Modell (9 Monatsbezüge bei einer ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit von bis zu 5 Jahren, 18 Monatsbezüge ab 5
Jahren) wird befristet auf sämtliche Beamtendienstverhältnisse erweitert. Im Gegenzug soll der nicht mehr zeitgemäße Abfertigungsanspruch bei Austritt aus Anlass der Geburt eines Kindes oder der Heirat entfallen. Auch diese Abschlagszahlung soll befristet werden. Altersteilzeit Auch die Inanspruchnahme der Altersteilzeit nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz durch Vertragsbedienstete soll helfen, aufgrund von Umstrukturierungen und Reorganisationsmaßnahmen nicht mehr benötigtes vertragliches Personal sozialverträglich zu reduzieren. Die Möglichkeit der Reduktion der Arbeitszeit auf die Hälfte, verbunden mit einem Lohnausgleich von 50% der Differenz zwischen Voll- und Teilbeschäftigungsentgelt und der Aufrechterhaltung der ungekürzten Beitragsgrundlagen für Sozialversicherungsbeiträge und damit der vollen Pensionsanwartschaft wurde von der Privatwirtschaft sehr gut angenommen und soll auch beim Bund zu einer spürbaren Entlastung des Personalaufwands für Vertragsbedienstete beitragen. Gemeinsam ist allen bisherigen Modellen, dass eine Nachbesetzung des Arbeitsplatzes ausgeschlossen sein wird. Erhöhung der Attraktivität von Karenzierungen für jüngere Bedienstete Bediensteten soll durch eine befristete großzüge Karenzurlaubsregelung ein vorübergehender oder auch dauerhafter Wechsel in die Privatwirtschaft erleichtert werden. Konkret soll die Zeit einer Erwerbstätigkeit während eines Karenzurlaubes bis zu fünf Jahren für zeitabhängige Rechte angerechnet werden können. Vorbild ist dabei die bestehende Regelung für Dienstverhältnisse bei Internationalen Organisationen. Die allgemeine Obergrenze von zehn Jahren soll auch für diese Karenzurlaube gelten. Lehrermodell Zur Verbesserung der Altersstruktur der Bundesbeamten soll parallel dazu die derzeit auf Lehrer beschränkte Vorruhestandsregelung gegen erhöhten, versicherungsmathematisch orientierten Abschlag - 4 Prozentpunkte p.a. anstelle der bei sonstigen vorzeitigen Ruhestandsversetzungen bis 2003 vorgesehenen 2,2 bis 2,6 Prozentpunkte - befristet auf alle Bundesbeamte ausgedehnt werden. Die Attraktivität des Modells soll weiters durch die Aliquotierung der Jubiläumszuwendung erhöht werden."
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