Die UBG führt an allen Schulen, an denen es bereits Mitglieder gibt, in den nächsten Tagen konstituirende Betriebsversammlungen zur Gründung von Betriebsgruppen durch. An meiner Schule findet diese Versammlung in einem größeren Lehrerarbeitsraum statt. Einer Kollegin an der BHAK Wien 10 wurde von der Direktion nicht gestattet, zu diesem Zweck einen Klassenraum in der unterrichtsfreien Zeit zu benützen. Begründung: Versammlungen von gewerkschaftlichen Vereinen außerhalb des ÖGB sind an der genannten Schule nicht erwünscht. Dazu drei Fragen an die entsprechende Fraktion:
_Wie haltet ihr es mit dem Grundrecht auf Meinungs-, Rede- und Versammlungsfreiheit? Gilt es nur für die GÖD?
_Hab ihr es wirklich notwendig, uns auf diesem Niveau zu bekämpfen?
_Wem gehören in Wien die Bundeshandelsakademien? Der FCG, der FSG oder dem Bund? (Ich nehme nicht an, dass ein UGler oder gar ein nicht GÖD-Mitglied bei euch Direktor einer HAK werden kann).
Gespannt auf Antwort,
Eugen Drexel,
Vorstandsmitglied der UBG, Dornbirn
P.S. an alle KollegInnen jenseits des Arlbergs: bitte entschuldigt mein Anmaßung bezüglich des Betreffs, aber es ist das erste, was mir eingefallen ist, als ich von dieser Sache gelesen habe.
e-Mail: eugen.drexel@aon.at Tel: (+43) 05572/34334
Sonnengasse 20c, 6850 Dornbirn
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