Verehrte Kollegen!
Man kann den Sachverhalt auf ganz einfache Parameter zurückführen. Die
Koalitions- und Versammlungsfreiheit braucht man nicht bemühen: Irgendein Verein macht eine Versammlung, die Direktion hat Hausrecht. Genauso wie die UBG könnt es auch ein Kaninchenzüchter- oder sonst ein Pimperlverein sein (nichts gegen die Kaninchenzüchter). Aber als Direktorin der Schule kann ich entscheiden, ob ich den hereinlasse oder nicht und wenn, wieviel Miete ich ggf. verlange. Also keine Grundrechts- und sonstige hehre Diskussionen und Attentate auf die Meinungsfreiheit, sondern einfach die Untersagung, daß ein bestimmter Verein als vermeintliches Privatinteresse einer Lehrperson tagt.. Und apropos
Klagen: Die UBG kann sich das Geld sicher sparen. Sonst hat sie bald keines mehr, wenn sie noch mehr derart aussichtslose Prozesse führt. Mit freundlichen Grüßen, Alfons Zangerl
> Der Mangel an Grundrechtsbewusstsein in diesem Land ist doch immer
> wieder erschreckend. Obwohl (oder weil?) die Koalitions- und
> Versammlungsfreiheit bereits seit 1867 Verfassungsrecht ist. Da hilft
> nur eins: Klagen statt Jammern. Dafür ist der Rechtsschutz der
> Unabhängigen Bildungsgewerkschaft auch bestens geeignet. Aussicht auf
> Erfolg in so einem Fall: 100%. Also, auf geht's. Ekkehard Muther
> ----- Original Message -----
> From: Eugen Drexel
> To:
> Sent: Thursday, October 11, 2001 9:09 PM
> Subject: LF: echt tiaf!
>
>
> > Die UBG führt an allen Schulen, an denen es bereits Mitglieder gibt,
> > in
> den
> > nächsten Tagen konstituirende Betriebsversammlungen zur Gründung
> > von Betriebsgruppen durch. An meiner Schule findet diese Versammlung
> > in
> einem
> > größeren Lehrerarbeitsraum statt. Einer Kollegin an der BHAK Wien 10
> wurde
> > von der Direktion nicht gestattet, zu diesem Zweck einen Klassenraum
> > in
> der
> > unterrichtsfreien Zeit zu benützen. Begründung: Versammlungen von
> > gewerkschaftlichen Vereinen außerhalb des ÖGB sind an der genannten
> Schule
> > nicht erwünscht. Dazu drei Fragen an die entsprechende Fraktion:
> >
> > _Wie haltet ihr es mit dem Grundrecht auf Meinungs-, Rede- und
> > Versammlungsfreiheit? Gilt es nur für die GÖD?
> >
> > _Hab ihr es wirklich notwendig, uns auf diesem Niveau zu bekämpfen?
> >
> > _Wem gehören in Wien die Bundeshandelsakademien? Der FCG, der FSG
> > oder
> dem
> > Bund? (Ich nehme nicht an, dass ein UGler oder gar ein nicht
> GÖD-Mitglied
> > bei euch Direktor einer HAK werden kann).
> >
> > Gespannt auf Antwort,
> >
> > Eugen Drexel,
> > Vorstandsmitglied der UBG, Dornbirn
> >
> >
> > P.S. an alle KollegInnen jenseits des Arlbergs: bitte entschuldigt
> > mein Anmaßung bezüglich des Betreffs, aber es ist das erste, was mir
> eingefallen
> > ist, als ich von dieser Sache gelesen habe.
> >
> >
> >
> > e-Mail: eugen.drexel@aon.at Tel: (+43) 05572/34334
> > Sonnengasse 20c, 6850 Dornbirn
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