Verehrter Koll. Zangerl

Selbst wenn es so wäre, dass die Direktion "Hausrecht" ausüben und exekutieren kann, soll und will, und die hier Beschäftigten demnach hierorts nur ihrer Arbeit nachgehen dürfen, aber nicht über ihre Situation am Arbeitsplatz in einer Versammlung sprechen sollen, dann mag das für einen Tierzüchterverein vielleicht unerheblich sein, nicht aber für eine gewerkschaftliche Vereinigung.


Lieber Koll. Muther

Ich denke nicht, dass der Rechtsschutz eine derart glückliche Errungenschaft ist. Politische Fragen gehören einer politischen Lösung zugeführt und auf dieser Ebene diskutiert und ausge- fochten. Es besteht die Gefahr der Lächerlichkeit, wenn die Frage einer Saalbenützung vor einem "heiteren Bezirksgericht" ausgefochten werden soll. Selbst bei hundertprozentiger "Erfolgsaussicht". Ich würde viel lieber ganz andere Erfolge sehen und die Anstrengungen auf die gewerkschaftliche Arbeit fokussieren. Wenn wir die Parole ausgeben: "Klagen statt jammern", dann wäre meines Erachtens sehr darauf zu achten, dass wir nicht bald selber ein beklagenswertes oder jämmerliches Bild - in der öffentlichen Wahrnehmung - abgeben.

mkG
Günter Wittek


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From: alfons.zangerl@gmx.at
To: Ekkehard Muther
Cc: LEHRERFORUM@ccc.at
Sent: Friday, October 12, 2001 6:51 PM
Subject: Re: LF: Re: so tiaf auch wiedr net

Verehrte Kollegen!
Man kann den Sachverhalt auf ganz einfache Parameter zurückführen. Die
Koalitions- und Versammlungsfreiheit braucht man nicht bemühen: Irgendein Verein macht eine Versammlung, die Direktion hat Hausrecht. Genauso wie die UBG könnt es auch ein Kaninchenzüchter- oder sonst ein Pimperlverein sein (nichts gegen die Kaninchenzüchter). Aber als Direktorin der Schule kann ich entscheiden, ob ich den hereinlasse oder nicht und wenn, wieviel Miete ich ggf. verlange. Also keine Grundrechts- und sonstige hehre Diskussionen und Attentate auf die Meinungsfreiheit, sondern einfach die Untersagung, daß ein bestimmter Verein als vermeintliches Privatinteresse einer Lehrperson tagt.. Und apropos
Klagen: Die UBG kann sich das Geld sicher sparen. Sonst hat sie bald keines mehr, wenn sie noch mehr derart aussichtslose Prozesse führt. Mit freundlichen Grüßen, Alfons Zangerl

----- Original Message -----
Der Mangel an Grundrechtsbewusstsein in diesem Land ist doch immer wieder erschreckend. Obwohl (oder weil?) die Koalitions- und Versammlungsfreiheit bereits seit 1867 Verfassungsrecht ist. Da hilft nur eins: Klagen statt Jammern. Dafür ist der Rechtsschutz der Unabhängigen Bildungsgewerkschaft auch bestens geeignet. Aussicht auf Erfolg in so einem Fall: 100%. Also, auf geht's. Ekkehard Muther

----- Original Message -----
From: Eugen Drexel
To:
Sent: Thursday, October 11, 2001 9:09 PM
Subject: LF: echt tiaf!

Die UBG führt an allen Schulen, an denen es bereits Mitglieder gibt, in den nächsten Tagen konstituirende Betriebsversammlungen zur Gründung von Betriebsgruppen durch. An meiner Schule findet diese Versammlung in einem größeren Lehrerarbeitsraum statt. Einer Kollegin an der BHAK Wien 10 wurde von der Direktion nicht gestattet, zu diesem Zweck einen Klassenraum in der unterrichtsfreien Zeit zu benützen. Begründung: Versammlungen von gewerkschaftlichen Vereinen außerhalb des ÖGB sind an der genannten Schule nicht erwünscht. Dazu drei Fragen an die entsprechende Fraktion:

_Wie haltet ihr es mit dem Grundrecht auf Meinungs-, Rede- und Versammlungsfreiheit? Gilt es nur für die GÖD? _Hab ihr es wirklich notwendig, uns auf diesem Niveau zu bekämpfen? _Wem gehören in Wien die Bundeshandelsakademien? Der FCG, der FSG oder dem Bund? (Ich nehme nicht an, dass ein UGler oder gar ein nicht GÖD-Mitglied bei euch Direktor einer HAK werden kann). Gespannt auf Antwort,

Eugen Drexel,
Vorstandsmitglied der UBG, Dornbirn
P.S. an alle KollegInnen jenseits des Arlbergs: bitte entschuldigt mein Anmaßung bezüglich des Betreffs, aber es ist das erste, was mir eingefallen ist, als ich von dieser Sache gelesen habe.



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