nur so ein paar fragen:
gilt diese zielvereinbarungsgeschichte "nur" für ahs oder auch für den pflichtschulbereich?
was ist da überhaupt genau gemeint damit?
in welcher form und wann wurde dieser auftrag an euch (uns?) herangetragen?
hängt das direkt mit dem lpl 99 zusammen?
dankbar für infos
veronika rampetsreiter
----- Original Message -----
From: HYPERLINK "mailto:fhe.gruber@aon.at"Hans Gruber
To: HYPERLINK "mailto:LEHRERFORUM@ccc.at"Lehrerforum
Sent: Thursday, October 11, 2001 10:08 AM
Subject: LF: Boykott von Zielvereinbarungen
Zur Nachahmung empfohlen!
Aufruf zum Boykott
Der Gewerkschaftliche Betriebsausschuss am GRG für Berufstätige in Wien empfiehlt den Fachkonferenzen, keine Arbeiten zur Erstellung von Zielvereinbarungen für die Leistungsbeurteilung zu leisten, sondern diese Tätigkeit zu verweigern bzw. eine Kopie der entsprechenden Passagen aus dem SchUG-B und dem Lehrplan abzugeben.
Begründung
Der GBA maßt sich dabei keineswegs an, über die Sinnhaftigkeit über die gesetzliche Regelung hinausgehender einheitlicher Zielvereinbarungen urteilen zu wollen. Es geht lediglich darum, dass die Formulierung der Zielvereinbarungen zusätzliche, nicht betriebsnotwendige Arbeit darstellt, die den Lehrern von der vorgesetzten Behörde aufgehalst wird. Und genau solche Arbeiten haben wir im Zuge unseres Arbeitskampfes beschlossen zu boykottieren.
Die LehrerInnen des GRG für Berufstätige haben mit überwältigender Mehrheit für Kampfmaßnahmen votiert. Die Bereitschaft zu gewerkschaftlichen Maßnahmen muss dort konkret umgesetzt werden, wo es uns möglich ist, und darf sich nicht im Boykott von Schikursen erschöpfen, welche an unserer Schule nie zur Diskussion standen.
GBA am GRG f. Berufstätige
Hans Gruber Hannes Mayer Gerhard Masar