Einmal mehr: Danke an Kol. Quin für seine Infos, diesmal von der GÖD-Homepage Weiterführende Literatur:
Standortpartnerschaft GÖD-Bundeswirtschaftskammer, 1999
Die Österreich AG (Positionspapier der Industriellenvereinigung, 1999) FPÖ-ÖVP-Regierungserklärung Raschauer-Studie Frage 5, Frage 7 der noch laufenden ÖGB-Urabstimmung Ergänzungsvorschlag zur ÖGB-Frage 7: "STREIK!" Glück auf! und illusionslos-optimistische Grüße Reinhart Sellner
> "Wien, am 11. Oktober 2001
> Betreff: Sozialplanregelungen
>
> Eine wichtige Forderung der GÖD ist, die Möglichkeit der
> Sozialplanregelungen auch für Bereiche in der öffentlichen Verwaltung
> zu eröffnen, DAMIT STRUKTURMASSNAHMEN sozial abgefedert ERFOLGEN
> KÖNNEN...
> Für Rückfragen steht das Dienstrechtsreferat gerne zur Verfügung. Mit
> gewerkschaftlichen Grüßen Norbert Schnedl e.h.
>
> MR 021001
> Mündl. Bericht FVK über Personalpolitische Maßnahmen - Sozialplan
>
> Vorruhestand
> Die derzeit auf Ausgliederungen beschränkte Sozialplanregelung für
> Bundesbedienstete soll zur UNTERSTÜTZUNG DER
> PERSONALREDUKTIONSVORHABEN DER BUNDESREGIERUNG befristet auf nicht im
> Zusammenhang mit Ausgliederungen stehende Bereiche ausgedehnt werden,
> in denen Arbeitsplätze etwa wegen VERSCHLANKUNG DER ORGANISATION oder
> wegen Aufgabenentfalls wegfallen...
> · die Nichtnachbesetzung des Arbeitsplatzes sowie dessen ersatzlose
> Einziehung mit Pensionsantritt und Kennzeichnung der Planstelle ZUM
> ZWECK DES AUSSCHLUSSES EINER NACHBESETZUNG ...
> GEMEINSAM IST ALLEN MODELLEN DAS EINE NACHBESETZUNG DES ARBEITSPLATZES
> AUSGESCHLOSSEN WIRD. Erhöhung der Attraktivität von Karenzierungen für
> jüngere Bedienstete Bediensteten soll durch eine befristete großzüge
> Karenzurlaubsregelung ein vorübergehender oder auch dauerhafter
> Wechsel in die Privatwirtschaft erleichtert werden. Konkret soll die
> Zeit einer Erwerbstätigkeit während eines Karenzurlaubes bis zu fünf
> Jahren für zeitabhängige Rechte angerechnet werden können. Vorbild ist
> dabei die bestehende Regelung für Dienstverhältnisse bei
> Internationalen Organisationen. Die allgemeine Obergrenze von zehn
> Jahren soll auch für diese Karenzurlaube gelten. Lehrermodell Zur
> Verbesserung der Altersstruktur der Bundesbeamten soll parallel dazu
> die derzeit auf Lehrer beschränkte Vorruhestandsregelung gegen
> erhöhten, versicherungsmathematisch orientierten Abschlag - 4
> Prozentpunkte p.a. anstelle der bei sonstigen vorzeitigen
> Ruhestandsversetzungen bis 2003 vorgesehenen 2,2 bis 2,6 Prozentpunkte
> - befristet auf alle Bundesbeamte ausgedehnt werden. Die Attraktivität
> des Modells soll weiters durch die Aliquotierung der
> Jubiläumszuwendung erhöht werden."
>
> --
> Diese Liste wird vom Computer Communications Club (http://www.ccc.at)
> betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein
> e-mail an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im
> Nachrichtentext.
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