Unbestritten eine ganze Menge, was der GÖD-Rechtsschutz abdeckt, Kollege Quin. Trotzdem hat Kollege Drexel auf einen sehr wichtigen Punkt hingewiesen: Ich kann bei der GÖD nicht gegen ein anderes GÖD-Mitglied klagen. In Hinblick auf das LDG NEU, in dem den Direktoren im Rahmen der so genannten Schulautonomie immer mehr Rechte zu kommen, die sie eben so oder so umsetzen könn(t)en, ist es doch zumindest beruhigend zu wissen, dass ich mir im Notfall nicht alles gefallen lassen muss.

Christian Schett
PS Bregenz





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