LDG neu: 3. Teil
 
Topf B:
 
"600 bis 660 Jahresstunden für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichtes sowie Korrekturarbeiten, wobei mit jeder der in Z 1 (= Topf A - Anm: Kainz) vorgesehenen Unterrichtsstunden eine Jahresstunde in Z 2 (=Topf B) verbunden ist"
 
D.h.:
*) Die Zeiten für die Vor-, Nachbereitung und Korrektur werden mit 5/6 der Topf A - Stunden berechnet. Unterrichtet ein Lehrer im A-Topf weniger, dann darf er auch im B-Topf weniger berechnen, denn er bekommt deswegen ja weniger A-Topf-Stunden, weil er ja mehr für den C-Topf braucht. - Alles klar? (weil er sich eben für etwas Bestimmtes ganz besonders gut eignet)
*) 5/6 deshalb, weil im A-Teil auch die Beaufsichtigung eingerechnet ist.
*) Geht ein Lehrer am Nachmittag ins Papiergeschäft oder fährt er zum Mediamarkt, weil er einen neuen Computer braucht - selbstverständlich alles auf eigene Kosten - dann gehört das in den Topf B.
 
Ausführlicher über den C-Topf beim nächsten Mal!
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Vielleicht kann mir jemand von den KollegInnen, die vom LDG und der GÖD so begeistert sind, eine Antwort auf einige meiner Fragen geben. Ich kann die Meinung des Koll. Ertl, Vorsitzender-Stellvertreter in der Bundessektion 10, nicht verstehen, der da so schreibt im "Pflichtschullehrer":
 
" Dass der Weg der Pflichtschullehrergewerkschaft zur Erhaltung der Arbeitsplätze der richtige war, zeigt die Zusammenstellung der Personalsituation der Länder nach Schulbeginn. So mancher Zweifler müsste beruhigt sein, wenn er sich ehrlich die Frage stellt, was sich denn so grundlegend verändert hat."
 
Ich kann nicht verstehen, wie ich für die Vor-, Nachbereitung und Korrektur meiner Englisch-Klassen genausoviel Zeit brauchen soll wie für die einer Turnstunde.
 
Ich kann nicht verstehen, wieso ich in diesem Jahr mit 4 E- oder D-Klassen um zwei Stunden mehr unterrichten soll.
 
Ich kann nicht verstehen, warum ein Lehrer, der die gleiche Arbeit als Klassenvorstand macht wie im Vorjahr um mindestens 25 000.- im Jahr weniger bekommt.
 
Ich kann auch nicht verstehen, warum ein Leiter willkürlich bestimmen kann, wie viele Stunden ein Lehrer zu unterrichten hat. (Weiß jemand, ob es im Beamtendienstrecht irgendwo sonst auch noch ein vergleichbares Gesetz gibt?)
 
Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf. Jemand wird es mir sicherlich eines Tages erklären können.
 
MkG
Johanna Kainz, nö. UBG-Mitglied