Zum Thema "Dienstfreistellungen" schreibt Koll. Weißmann in der Septembernummer der ÖPU-Nachrichten (Seite 2):
"Der Zentralausschuß verfügt über zwölf ganze Dienstfreistellungen im Gehaltsschema S 1 (Landesschulinspektoren). Diese zwölf Dienstfreistellungen sind auch in Form ihrer Bezahlung auf 65 Mitglieder des Zentralausschusses und der Fachausschüsse verteilt. Da in unserem Bereich Dienstfreistellungen nur für Zentralausschüsse gewährt werden, die Arbeit in den Fachausschüssen daher bei voller Unterrichtserteilung geleistet werden müsste, gibt der Zentralausschuss Dienstfreistellungen an die Länder weiter. Mehr dazu finden Sie auf der ÖPU-Homepage unter ."
Dazu habe ich zwei Fragen an kundige MitleserInnen:
1. Wer ist geschickter als ich und findet auf der ÖPU-Homepage tatsächlich etwas zum Thema Dienstfreistellungen?
2. Jantschitsch hat kürzlich irgendwo geschrieben (weiß nicht mehr, wo), daß er 66.000.- im Monat verdient, womit wohl eine der zwölf Dienstfreistellungen erklärt ist. Weiß irgendwer, wo die anderen 11 geblieben sind (lt. Koll. Fuchsbauer weiter unten sei das ja ein Geheimnis)?
Insbesondere frage ich den Koll. Adam, wieviele in die Steiermark gewandert sind, und den Kollegen Quin, wieviele in NÖ gelandet sind - oder wissen Sie es auch nicht? Oder wissen Sie es, sind aber der Meinung, das ginge sonst niemanden etwas an?
Mit neugierigen Grüßen Erich Wallner
Josef Gary Fuchsbauer schrieb:
>
> Lieber Robert, liebe LF-Gemeinde,
> zur nachstehenden Aussage > Ressourcen der Personalvertreter hält> und zur ganzen Vorgangsweise
> eine kurze Mitteilung: Wie Koll. Lorenz gibt es natuerlich viele FCG-,
> FSG- und UG-GOeD-Funktionaere, die weder eine finanzielle Abgeltung
> (außer vielleicht Sitzungsgelder, Reisekosten, Telefonspesen,
> Unterrichtsfreistellung zur Teilnahme an Sitzungen und Seminaren) noch
> eine Lehrpflichtverminderung ueber die Gewerkschaft öffentlicher
> Dienst erhalten. Daneben gibt es aber - zum Teil vermutlich ohne dass
> die FraktionskollegInnen es wissen - solche, die Freistellungen aus
> den Toepfen der ZAs erhalten. Dies ist ein offenes aber schwer zu
> beweisendes Geheimnis, vergleiche dazu meinen Bericht von der letzten
> ZA-BMHS-Sitzung oder auch das Faktum, dass auch im ZA-AHS die
> Offenlegung der Freistellungen verweigert wird - trotz
> PVAK-Erkenntnis. Leider sind wir wieder gezwungen die PVAK anzurufen.
> Man stelle sich einen Betrieb vor, in dem der Betriebsrat den
> KollegInnen verschweigen will, dass er fuer seine Taetigkeit
> freigestellt ist! Das Bildungsministerium spielt hier leider mit: Es
> vergibt die Freistellungen ohne entsprechende ZA-Beschluesse, bzw.
> anderslautend, denn das BMBWK verlaesst sich offensichtlich auf
> muendliche Mitteilungen der ZA-Vorsitzenden, wer wieviele
> Freistellungs-WE bekommt, ohne den entpsrechenden ZA-Beschluss zu
> verlangen - im PVG heißt es, das Ministerium vergibt die
> Freistellungen auf Antrag des ZA. So schau'n ma aus mit der
> Transparenz, die die Ministerium im Gespraech mit dem ZA-BMHS in
> diesem Jahr gefordert hat. Spielen wir doch endlich mit offenen
> Karten! Wenn das schon immer geschehen waere, haette es wohl weder der
> Gruendung der UBG bedurft, noch des Intrigierens von Praesident
> Enzenhofer und der BSL-AHS-FCGler gegen das OeLI-Seminar. MfG Josef
> Gary Fuchsbauer
>
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