Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die UG in der Sektion Höhere Schule haben ihrem Schulungskursantrag bei der GÖD eine Teilnehmerliste beigelegt, auf der auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder und Mitglieder der UBG genannt wurden. V.a. letztere haben die GÖD massiv kritisiert und Kolleginnen und Kollegen zum Austritt aus der GÖD aufgerufen. Ich respektiere ihre Ansicht. Zu erwarten, dass aber dann gerade diese GÖD ihre Fortbildungsseminare finanziert, ist wohl eine Unverfrorenheit. Als GÖD-Mitglied würde ich dagegen vehement protestieren.
Die GÖD sah sich außer Stande den Schulungskursantrag in der vorliegenden Form zu bewilligen, da nicht sicher gestellt war, dass Gewerkschaftsgelder ausschließlich Mitgliedern zu Gute kommen. Sie war jedoch, so wie im Falle der beiden anderen Fraktionen FCG und FSG bereit, einen Schulungskurs im Rahmen des der UG zustehenden Kontingentes an Schulungskursplätzen ausschließlich für Mitglieder zu bewilligen. Die UG wollte dagegen eine solche Bewilligung für ein Vielfaches dieser Kontingentzahl erreichen. Das ist keiner Fraktion möglich. Ich selbst etwa weiß von NÖ, dass für einen erst jüngst stattgefundenen Schulungskurs der FCG viel mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden waren. Die von Kollegen Fuchsbauer, Bundeskoordinator der ÖLI-UG, auf Aufforderung der GÖD korrigierte Liste von 8 Teilnehmern wurde vom Organisationsreferenten geprüft und an die GÖD weitergeleitet. Der Schulungskurs gilt somit für diesen Personenkreis als bewilligt. Die Anträge um Dienstfreistellung ergingen von der Bundesleitung umgehend über die Vorsitzenden der Landessektionsleitungen an die zuständigen Landesschulräte. Für Dienstfreistellungen anderer Personen ist die Bundessektion 11 nicht zuständig.
Mit kollegialen Grüßen
Eckehard Quin
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