Liebe Kolleginnen und Kollegen!
> Auf der ÖPU-Homepage www.oepu.at befindet sich links ein Menü. Wenn
> man dort "ÖPU informiert: Themen und Inhalte" anwählt, findet man
> unter "F" das Stichwort "Freistellung für Personalvertreter".
Unter dem von Peter Friebel zitierten Link findet man Folgendes:
"Freistellung für die Tätigkeit in Fachausschüssen und Zentralausschuss In den 9 Fachausschüssen (FA) und dem Zentralausschuss (ZA) sind in Summe 72 Personalvertreter beruflich tätig. Ihre Wahl erfolgt durch die Personalvertretungswahlen, die alle 5 Jahre durchgeführt werden (zuletzt 1999). Diese 72 Personen haben die gesetzliche Verpflichtung die Interessen der rund 20000 AHS-Lehrer/innen Österreichs gegenüber dem Ministerium
(Zentralausschuss) und dem jeweiligen Landesschulrat (Fachausschuss) zu vertreten. Für die vielfältigen, umfangreichen und für den Berufsstand enorm wichtigen, im PVG (Personalvertretungsgesetz; auf der ÖPU-Homepage nachzulesen) geregelten Aufgaben stehen diesen 72 Personen Freistellungen im Gesamtausmaß von 240 Werteinheiten zur Verfügung. Diese Werteinheiten werden auf die Personalvertreter aller Fraktionen aufgeteilt - abgestuft nach ihrer Funktion und der Größe ihres Bundeslandes (Anzahl der Schulen, Anzahl der Lehrer/innen). Während in anderen Zentralausschüssen diese Werteinheiten von den Mitgliedern des Zentralausschusses verbraucht werden, werden im AHS-Bereich Werteinheiten an Mitglieder der Fachausschüsse weitergegeben. Im Durchschnitt kann ein Personalvertreter im Bereich FA und ZA der AHS somit eine Dienstfreistellung im Umfang von 3,33 WE erhalten. Unserer festen Überzeugung und tagtäglichen Erfahrung entsprechend erfordert die Arbeit des Personalvertreters selbstverständlich ein weit höheres Zeitausmaß - diese Feststellung ist nicht nur für Personalvertreter der ÖPU, sondern auch für die Vertreter der anderen beiden Fraktionen zu verstehen. Im Bereich der AHS gibt es keinen einzigen Personalvertreter, der gänzlich vom Dienst freigestellt ist, wie es in anderen Standesvertretungen dieser Größenordnung durchaus üblich ist. Wir halten es als Mehrheitsfraktion für einen großen Vorteil, dass selbst der ZA-Vorsitzende auch als Lehrer tätig ist und in der Klasse steht. Für das Ausmaß der Einrechnung seiner PV-Tätigkeit erhält der Personalvertreter die Differenz zwischen dem L1- und dem S1-Staffel bezahlt. Somit erhält der Personalvertreter mit durchschnittlicher Einrechung für seine Tätigkeit eine Entlohnung von ATS 2000,- bis ATS 5000,- brutto (abhängig von seinem Dienstalter), der Nettobetrag liegt bei etwa der Hälfte davon."
Mit kollegialen Grüßen
Eckehard Quin
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