Stimmt das mit der Vertretungsverweigerung gegen den
Direktor, wenn der auch Gewerkschaftsmitglied ist?

fragt Kurt Winterstein

Eckehard Quin schrieb:

> Lieber Kollege Drexel!
>
> > Viele GÖD-Mitglieder sind der Meinung, ihre Mitgliedschaft beinhalte
> > auch eine Rechtsschutzversicherung. Sie sind dann ganz erstaunt,
> > wenn man ihnen erklärt, dass sie keinen Rechtsanspruch auf
> > Rechtsschutz haben und im Fall der Fälle auf das Wohlwollen des
> > GÖD-Rechtsbüros angewiesen sind. Das kann dann nämlich entscheiden,
> > ob es die Kollegen vertritt - oder auch nicht. Nicht vertreten wird
> > man jedenfalls, wenn es gegen ein anderes
> GÖD-Mitglied,
> > z.b. den Herrn Direktor, geht.
> >
> > Im Gegensatz dazu hat die UBG für ihre Mitglieder eine echte
> > Gruppen-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, deren Prämie im
> > Mitgliedsbeitrag enthalten ist. Genauere Informationen unter:
> > http://www.bildungsgewerkschaft.at/start.html
>
> Es ist letztlich wohl eine Frage des Stils, welche Werbestrategie man
> wählt: sein Produkt anpreisen oder das des anderen schlecht machen. Da
> der GÖD-Rechtsschutz tatsächlich sehr erfolgreich ist, kann ich
> getrost die erste Strategie einschlagen. Wie sieht das mit dem
> Rechtsschutz der UBG aus?
>
> Zur GÖD:
> Der Rechtsschutz erstreckt sich auf
> die Rechtsberatung
> die Durchführung von Interventionen
> die Vertretung vor den zuständigen Gerichten, Ämtern oder Behörden
> Dazu gehören: Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten (z.B.
> wegen Dienstunfällen und diesen gleichgestellten Wegunfällen und den
> daraus resultierenden Leistungen aus der Unfallversicherung: bei
> ASVG-Versicherten betrifft dies neben Leistungen aus der
> Unfallversicherung auch Invaliditäts- bzw.
> Berufsunfähigkeitspension)
> Vertretung in Zivilverfahren zur Erlangung von Schadenersatz (z.B. bei
> PKW-Unfällen oder Verletzung des Dienstnehmers durch Dritte bei
> Amtshandlungen)
> Abwehr von Schadenersatzforderungen Dritter (Amtshaftungsregreß bzw.
> Dienstnehmer- oder Organhaftpflicht)
> Vertretung in Dienstrechtsverfahren (Beamte können ihre Ansprüche
> durch eine entsprechende Antragstellung nur im Verwaltungsverfahren
> geltend machen) Verteidigung in Strafverfahren (eingeschlossen sind
> Ehrenbeleidigungsverfahren)
> Verteidigung in Disziplinarverfahren
> Gewährung individueller Unterstützungsleistungen in
> Dienstnehmerhaftungsfällen Verwaltungsgerichtshofbeschwerden
> Verfassungsgerichtshofbeschwerden
>
> Der Rechtsschutz wird auch beim Vorwurf der groben Fahrlässigkeit
> wirksam. (Private Versicherungen decken das in der Regel nicht ab.)
> Gerade bei einem solchen Vorwurf ist aber rechtlicher Beistand
> besonders notwendig, da nach dem Amtshaftungsgesetz in diesem Fall der
> Dienstnehmer zur Schadensabdeckung herangezogen werden kann. Die
> Rechtsabteilung der GÖD (Gewerkschaft öffentlicher Dienst) vertrat im
> Jahr 2000 ihre Mitglieder in 240 Fällen, wobei 130 Millionen Schilling
> erstritten werden konnten. Ich glaube, dass das eine beachtliche
> Bilanz ist.
>
> Mit kollegialen Grüßen
>
> Eckehard Quin
>
> --
> Diese Liste wird vom Computer Communications Club (http://www.ccc.at)
> betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein
> e-mail an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im
> Nachrichtentext.

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