Lieber Kollege Winterstein!
> Stimmt das mit der Vertretungsverweigerung gegen den Direktor, wenn
> der auch Gewerkschaftsmitglied ist?
Im Rechtsschutzregulativ des ÖGB steht, dass ein Gewerkschaftsmitglied gegen ein anderes Gewerkschaftsmitglied nicht unterstützt wird. Sollte es zu einem Verfahren gegen einen Lehrer kommen (Disziplinarrecht, Schadenersatzforderungen des Dienstgebers, Arbeitsrecht .......), ist jedoch nicht der Direktor persönlich der Gegner, sondern der Dienstgeber. Der Rechtsschutz greift daher selbstverständlich.
Mit kollegialen Grüßen
Eckehard Quin
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