> Im Rechtsschutzregulativ des ÖGB steht, dass ein Gewerkschaftsmitglied
> gegen ein anderes Gewerkschaftsmitglied nicht unterstützt wird. Sollte
> es zu einem Verfahren gegen einen Lehrer kommen (Disziplinarrecht,
> Schadenersatzforderungen des Dienstgebers, Arbeitsrecht
> .......), ist jedoch
> nicht der Direktor
> persönlich der Gegner, sondern der Dienstgeber. Der
> Rechtsschutz greift
> daher selbstverständlich.
>
> Mit kollegialen Grüßen
>
> Eckehard Quin

Die GÖD-Mitgliedschaft beinhaltet keine echte Rechtsschutzversicherung, das einzelne Mitglied hat keinen Rechtsanspruch auf Vertretung. Daher greift der Rechtsschutz selbstverständlich nur dann, wenn das GÖD-Rechtsbüro es so will. Und manchmal will es eben nicht.

Die Vorsitzende der Unabhängigen Bildungsgewerkschaft, Elisabeth Lechner, wird als betroffene Kollegin eine Klage gegen das neue Lehrerdienstrecht beim Verfassungsgerichtshof einbringen. Dabei nimmt sie selbstverständlich die Rechtsschutzversicherung der UBG in Anspruch. Ich nehme an, es gibt auch unter den GÖD-Mitgliedern KollegInnen, die mit diesem Töpfe-Gesetz nicht zufrieden sind. Hat schon einmal jemand von ihnen versucht, von der GÖD Rechtsschutz gegen ein Gesetz zu bekommen, das von GÖD-Spitzenfunktionären vorgeschlagen und vom Dienstgeber dankbar übernommen wurde?

MkG Eugen Drexel

P.S. Was ist eigentlich aus dem Koll. Helm geworden?


e-Mail: eugen.drexel@aon.at Tel: (+43) 05572/34334
Sonnengasse 20c, 6850 Dornbirn





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