Allerdings bekommt man (z.B.bei Disziplinarverfahren) nur den GÖD-Anwalt bezahlt. Man hat keine freie Anwaltswahl wie bei der UBG. Zum frei gewählten Anwalt bekommt man einen kleinen Zuschuss.
Mit kollegialen Grüßen
Johanna Kainz
----- Original Message -----
From: "Eckehard Quin"
To: "Lehrerforum"
Sent: Wednesday, October 24, 2001 7:33 AM
Subject: Re: LF: GÖD-Rechtsschutz
> Lieber Kollege Winterstein!
>
> > Stimmt das mit der Vertretungsverweigerung gegen den Direktor, wenn
> > der auch Gewerkschaftsmitglied ist?
>
> Im Rechtsschutzregulativ des ÖGB steht, dass ein Gewerkschaftsmitglied
gegen
> ein anderes Gewerkschaftsmitglied nicht unterstützt wird. Sollte es zu
> einem Verfahren gegen einen Lehrer kommen (Disziplinarrecht,
> Schadenersatzforderungen des Dienstgebers, Arbeitsrecht .......), ist
jedoch
> nicht der Direktor
> persönlich der Gegner, sondern der Dienstgeber. Der Rechtsschutz
> greift daher selbstverständlich.
>
> Mit kollegialen Grüßen
>
> Eckehard Quin
>
> --
> Diese Liste wird vom Computer Communications Club (http://www.ccc.at)
> betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein
e-mail
> an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im
> Nachrichtentext.
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