Sehr geehrter Kollege Zwickl!
Abgesehen davon, daß ich einige Ihrer Antworten nicht verstanden habe (2b: Der Direktor läßt "sich" inspizieren?? 2d: "Ihm" bezieht sich grammatikalisch doch wohl auf den Direktor!? - Hier geht es aber um dessen Ermessensspielraum, Sonderurlaub ist eine Kann-Bestimmung, da ist aus der Rechtslage nichts Eindeutiges für Einzelfälle zu
erschließen 2e: Wer gibt wem nach?) oder daß sie meinen Standpunkt stützen (2c: Der
Direktor sucht sich im ZA eine Vertrauensperson GEGEN das Anliegen des Kollegen / der Kollegin), möchte ich noch zu Ihrem letzten Punkt etwas sagen:
Die Unsitte im LF, alles zu personalisieren, führt dazu, daß man dem Vis-a-vis offenbar von vornherein nur mehr subjektive Motive unterstellt. Ich hatte bisher drei Direktorinnen und habe jetzt einen Direktor. Mit allen vier bin ich glänzend ausgekommen und hatte (auch als Personalvertreter) keine Konflikte (in einer katholischen Privatschule gehen halt vielleicht die Uhren ein wenig anders).
Ich habe in meinem Posting "potentielle zukünftige Loyalitätskonflikte" als Grund für die Unvereinbarkeit von Direktor und Gewerkschafter genannt - Sie imaginieren daraus tatsächliche vergangene persönliche (?) Kontroversen.
Ist es denn wirklich so schwer zu verstehen, daß auch Leute eine Feuerversicherung abschließen wollen, die noch nie selber abgebrannt sind?
MfG Erich Wallner
> Josef Zwickl schrieb:
>
> Anbei einige Bemerkungen
> MfG
> J.Zwickl
> ----- Original Message -----
> From: "Erich Wallner"
> To: "LEHRERFORUM"
> Sent: Wednesday, October 31, 2001 8:42 AM
> Subject: Re: LF: Re: (Nicht) verstanden!
>
> > 1. Kollege Zwickel schreibt:
> > "Man muss doch einem Gewerkschaftsfunktionär selbst überlassen, ob
> > er seine Jobs für unvereinbar hält oder nicht."
> >
> > Der Sinn einer Unvereinbarkeits-Regelung besteht darin, potentielle
> > zukünftige Loyalitätskonflikte erst gar nicht entstehen zu lassen.
> > Warum wohl darf ein Lehrer seine eigenen Kinder nicht unterrichten?
> Ganz einfach deswegen, weil er diese auch benoten müsste!
> Das Argument, daß er
> > eh für die anderen Kinder ein guter Lehrer sein mag, hat da nichts
> > verloren. Und wer
> käme
> > wohl auf den Gedanken, einen Lehrer selber darüber entscheiden zu
> > lassen, ob er seine eigenen Kinder unterrichten darf oder nicht?
> > siehe unten 2. Aus einigen LF-Beiträgen zu obigem Re könnte man den
> > Eindruck gewinnen, es gäbe
> sowieso
> > gar keine Loyalitätskonflikte zwischen der Position des Direktors
> > und der des Gewerkschafters. Alsdann:
> >
> > 2a. Die Lehrer einer Schule boykottieren die Schikurse. Die Schüler
> > wollen aber
> fahren.
> > Was macht der Direktor? Das wäre mir egal! Wozu gibt es den DA und
> > den SGA?
> Sollte der SGA gegen die Lehrer entscheiden (da sollte man sich
> vielleicht überlegen, wen man künftig in dieses Gremium entsendet),
> muss man ja nicht unbedingt selber fahren.
> > 2b. Ein/e KollegIn will eine ausgezeichnete Dienstbeurteilung. Der
> > Direktor hat
> Bedenken.
> > Was tut er? Er lässt sich inspizieren!!!
> > 2c. Ein/e KollegIn will pragmatisiert werden. Der Direktor würde
> > lieber jemand anderen
> (=
> > Dienstjüngeren) pragmatisiert sehen. Was tut er? Er sucht sich unter
> > den Mitgliedern
> des ZA eine Vertrauensperson, die seine Anliegen unterstützt oder
> siehe oben.
> > 2d. Ein/e KollegIn will Sonderurlaub. Der Direktor möchte solche
> > Fisimatenten an
> seiner
> > Schule erst gar nicht einreißen lassen. Dann wird man ihm halt die
> > Rechtslage erklären
> müssen, oder?
> > 2e. Ein/e KollegIn will ein anderes Englisch-Lehrbuch verwenden als
> > die anderen
> Anglisten.
> > Der Direktor geht konform mit dem LSI, der die Meinung vertritt,
> > eine Schule solle in allen Parallelklassen dasselbe Buch verwenden,
> > weil es sonst bei Repetenten Schwierigkeiten gäbe. Außerdem müsse
> > man dann die zugehörigen CD's, Folien und
> sonstigen
> > Zusatzmaterialien doppelt anschaffen, wo doch eh kein Geld da sei.
> > Gibt der Direktor
> jetzt
> > seine Überzeugung auf und macht das nötige Geld locker? Da wird man
> > wohl nachgeben
> müssen.
> >
> > Erich Wallner
> >
> > Ihre obigen Beispiele in Ehren, aber sie beziehen sich alle auf den
> > eigenen Direktor,
> mit dem man nicht oder schlecht zu Recht kommt. Ich kann daraus nicht
> ableiten, dass ein Direktor im Verein Gewerkschaft nicht
> Gehaltsverhandlungen führen kann. Ich glaube, man sollte schlechte
> Erfahrungen mit eigenen Direktoren nicht zu einer a
> priori-Verurteilung aller Vorgesetzten verwenden.
> >
>
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