Für die MitleserInnen gliedere ich noch deutlicher:
Hans Adam schrieb:
>
> Ist zwar nun für mich auch unvereinbar, weil ein alter Hut, aber
> trotzdem ein Versuch der Beantwortung.
>
> > 1. E.W.: Der Sinn einer Unvereinbarkeits-Regelung besteht darin,
> > potentielle
> zukünftige
> > Loyalitätskonflikte erst gar nicht entstehen zu lassen.
> H.A.: Wo steht die Unvereinbarkeits-Regelung?
> Ihren Begriff der Loyalität gibt es im BDG nicht oder habe ich etwas
> überlesen?
E.W.: Begriffe wie "Anständigkeit" oder "Ehrlichkeit" stehen auch nicht im BDG. Haben sie deshalb nichts im öffentlichen Dienst verloren?
>
> >2. E.W.: Warum wohl darf ein Lehrer seine eigenen Kinder nicht
> >unterrichten? Das
> Argument, daß er
> > eh für die anderen Kinder ein guter Lehrer sein mag, hat da nichts
> verloren. Und wer käme
> > wohl auf den Gedanken, einen Lehrer selber darüber entscheiden zu
> > lassen,
> ob er seine
> > eigenen Kinder unterrichten darf oder nicht?
> H.A.: Die Kolleginnen und Kollegen sind nicht die Kinder des LSL
> Vorsitzenden und normalerweise nicht meine Verwandten. Welch
> patriachalische Vorstellung.
> Zwischenfrage:
> Ein Verwandter von mit ist auch Gewerkschaftsmitglied, muß er nun
> austreten, da es sonst zur Unvereinbarkeit kommt?
E.W.: Bitte die Begriffe "Analogie" bzw. "Analogiebeispiel" im Lexikon nachzuschlagen. Wenn man alles gewaltsam wörtlich nimmt, dann beraubt man die Sprache aller Metaphern und sonstigen rhetorischen Figuren.
>
> > 2a. E.W.: Die Lehrer einer Schule boykottieren die Schikurse. Die
> > Schüler wollen
> aber fahren.
> > Was macht der Direktor?
> H.A.: Was wollen die Eltern?
> Sehen sich die Kollegen in der Lage einen Schikurs durchzuführen?
E.W.: "In der Lage" sind sie schon, es ist ja bisher auch gegangen, sie wollen bloß nicht. Über die rechtlichen Konsequenzen dieser Situation sind im LF schon einige Beiträge eingegangen - mangels Präzedenzfällen ist die Sache offenbar nicht klar, weil sie noch nicht ausjudiziert wurde - wie es scheint, traut sich auch der Dienstgeber nicht, boykottierende LehrerInnen in einem Musterprozeß zu verklagen.
Ein Direktor muß sich in einer solchen Situation in einem Konflikt befinden, weil zumindestens die Intention des Dienstgebers eindeutig ist.
>
> > 2b. E.W.: Ein/e KollegIn will eine ausgezeichnete Dienstbeurteilung.
> > Der
> Direktor hat Bedenken.
> > Was tut er?
> H.A.: Meines Wissens gibt der Direktor die Dienstbeurteilung und nicht
> der GBA oder die PV? Ist es Aufgabe der Gewerkschaft schlechte Lehrer
> zu unterstützen? Schaden sie nicht unserem Berufsstand in der
> Öffentlichkeit?
E.W.: Wenn der Direktor glaubt, eine ausgezeichnete Beurteilung verweigern zu müssen, dann befindet er sich automatisch im Loyalitätskonflikt mit seinem gewerkschaftlichen alter ego. Die PV agiert hier wie ein Rechtsanwalt: Dessen Tätigkeit unterminiert ja auch nicht
die (Rechts)sicherheit in einem Land. Und ein Rechtsanwalt befindet sich nun einmal ex officio in einer antagonistischen Stellung zum Staatsanwalt (= in unserem Fall Direktor: Achtung Analogie!).
P.S.: Ich weiß auch von Fällen, wo ein Direktor einem verhaberten schlechten Lehrer die Mauer macht - das ist kein Problem der PV alleine ...
>
> > 2c. E.W.: Ein/e KollegIn will pragmatisiert werden. Der Direktor
> > würde lieber
> jemand anderen (= Dienstjüngeren) pragmatisiert sehen. Was tut er?
> H.A.: Seit wann hängt die Möglichkeit der Pragmatisierung vom
> Dienstalter allein ab?
E.W.: Den Dienstjüngeren habe ich nur als Würze angeführt, nicht als Hauptspeise. Gehen tut es um Folgendes: Der Direktor will jemand anderen pragmatisiert sehen als die PV - kein Loyalitätskonflikt?
>
> > 2d. E.W.: Ein/e KollegIn will Sonderurlaub. Der Direktor möchte
> > solche
> Fisimatenten an seiner
> > Schule erst gar nicht einreißen lassen.
> H.A.: Was hat das mit der Gewerkschaft zu tun?
> Betrachten Sie als Gewerkschafter den Sonderurlaub als Fisimatenten?
E.W.: Sprachliches Mißverständnis - nicht ich betrachte Sonderurlaub als Fisimatenten, sondern ich unterstelle das dem Direktor, und zwar nicht böswillig, denn es ist keinem Direktor zu verübeln, wenn er seine LehrerInnen in der Schule unterrichten sehen will. Und genau da ist wieder der Loyalitätskonflikt - die PV meint vielleicht, die Kollegin Z. hätte sich drei Tage Sonderurlaub verdient, um auf die Hochzeit ihres Patenkindes in Spanien gehen zu können, noch dazu, wo sie schon seit Jahren keinen Tag Krankenstand aufzuweisen hat.
>
> > 2e. E.W.: Ein/e KollegIn will ein anderes Englisch-Lehrbuch
> > verwenden als die
> anderen Anglisten.
> > Der Direktor geht konform mit dem LSI, der die Meinung vertritt,
> > eine
> Schule solle in
> > allen Parallelklassen dasselbe Buch verwenden, weil es sonst bei
> Repetenten
> > Schwierigkeiten gäbe. Außerdem müsse man dann die zugehörigen CD's,
> > Folien
> und sonstigen
> > Zusatzmaterialien doppelt anschaffen, wo doch eh kein Geld da sei.
> > Gibt
> der Direktor jetzt
> > seine Überzeugung auf und macht das nötige Geld locker?
> H.A.: Die Lehrbücher werden in der Fachkonferenz basisdemokratisch
> beschlossen. Diese Linie muß der Direktor vertreten, was soll dann der
> LSI machen? Welche Überzeugung muß der Direktor aufgeben?
E.W.: Heißt "basisdemokratisch", daß jeder Lehrer sein eigenes Lieblingsbuch einführen kann? Oder heißt "basisdemokratisch", daß jenes Buch für alle verpflichtend wird, das die meisten Stimmen bekommt? Aufgeben müßte der Direktor evt. seine Überzeugung, daß es einfacher und billiger ist, wenn alle Anglisten dasselbe Buch verwenden. Mit diesem Argument hat er allerdings Recht - und befindet sich im Widerspruch zu den Wünschen mancher KollegInnen.
>
> 3. H.A.: Gibt es noch welche an den Haaren herbeigezogenen Beispiele.
E.W.: Das Urteil über die Haare überlasse ich den MitleserInnen. Im übrigen bilde ich mir nicht ein, die plausibelsten Beispiele gefunden zu haben - vielleicht gibt es hier bald weitere zu lesen seitens anderer LF-MitdiskutantInnen.
>4. H.A.: Sie gehen alle davon aus, dass in einem Menschen der böse
>Direktor und der gute Gewerkschafter hausen. Ich habe diese
>schizophrene Situation noch nicht bemerkt. Ich bin vermutlich der böse
>Direktor und der böse Gewerkschafter, also keine Unvereinbarkeit.
E.W.: Die Idee der Unvereinbarkeit beruht nicht auf psychologischen Kriterien.
>
> Aber vielleicht können wir das beim Fortsetzen des Fragespiels besser
> beleuchten.
>
> Hans Adam
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