Sg. Koll. Eidenberger!

Bezugnehmend auf den Teil der E-mail was weisungen betrifft: wie sie wissen müssen diese ausgeführt werden. Hier gibt es keinen Konflikt mit gewerkschaftlicher Tätigkeit. Bzgl. Wünschen der Schulaufsicht ist meine Erfahrung, dass die Gewerkschafter unter den Direktoren weitaus standhafter sind als die Nicht-Gewerkschafter unter den Direktoren. Die Gewerkschafter trauen sich z.B. halt zu sagen ein Schulprogramm wird nicht bezahlt also auch nicht gemacht oder wir gehen als schule unseren eigenen Weg.

Hans Adam



----- Original Message -----
From: "Mag. Ronald Eidenberger"
To: "!Lehrerforum"
Sent: Friday, November 02, 2001 7:27 PM
Subject: LF: Re: Re: unvereinbarkeit


> H.A. schrieb: Sg. Koll. Uhlmann!
>
> Es zeugt schon von einer schiefen Optik, wenn von Ihnen unterstellt
> wird, dass die Direktoren grundsätzlich gegen die Lehrer sind. Wo
> erleben Sie derartiges? Der Direktor hat doch für gesetzeskonformen
> Ablauf des Schullebens zu
sorgen
> und muß dann Einschreiten, wenn dies nicht mehr gesichert ist.
>
> Wie oft befinden sich eigentlich Verzetnitsch, Salmutter. Nürnberger
> und
Co
> in irgendwelchen Aufsichträten und damit auf Dienstgeberseite? Das ist
> vermutlich was anderes oder finden wir rhetorische Figuren dafür.
>
> Hans Adam
>
> **************************
>
> R.E.: Es tut mir leid, aber ich kann im untenstehenden Text keine
Behauptung
> erkennen,
> "dass die Direktoren grundsätzlich gegen die Lehrer sind."
> Es kann sich dabei nur um eine uncharmante Polemik handeln.
> Loyalitätskonflikte an einzelnen Schulen erleben wir in Wien im
AHS-Bereich
> nicht, weil es nirgendwo
> DirektorInnen gibt, die gleichzeitig GewerkschaftvertreterInnen an
> ihren Schulen sind. Sehr wohl gibt es aber DirektorInnen, die auf
> höherer Ebene Gewerkschaftsfunktionen inne haben.
> Ob die oder warum die nicht solche Konflikte haben, wäre eine interessante
> Frage...
>
> Frau Kollegin Uhlmann hat aber so zu sagen eine philosophische Frage
> gestellt:
> auf welcher Ebene MUSS es zu solchen Konflikten kommen?
> Wir in der fsg und die KollegInnen der ÖLI-UG haben diese Frage für
> uns beantwortet: auf der Ebene der Schule! Untersuchen kann man die
> Frage sicher am besten (und am leichtesten
> verständlich) an konkreten Beispielen,
> uns in der fsg fielen da sicher eine ganze Menge ein ...
>
> "Der Direktor hat doch für gesetzeskonformen Ablauf ..."
>
> R.E. Einen nicht-gesetzeskonformen Ablauf unterstelle ICH weder
> irgendwelchen SchulleiterInnen, noch irgendwelchen
> GewerkschaftvertreterInnen. Wie steht es aber
> mit Weisungen oder Wünschen, die von der nächsten Verwaltungsebene (LSRe,
> SSR)
> kommen? Nimmt man da zB Mehrarbeit freudig auf sich, oder stellt man sich
> auf den standpunkt, dass die kolleginnen eh schon genug zu tun haben
> (ich zB heuer wieder eine Klasse mehr). Wenn es so etwas in der grünen
Mark
> aber nicht geben sollte, bzw. wenn es Solches gibt,daraus aber keine
> Konflikte entstehen, dann soll es mich sehr freuen.
>
> Mag. Ronald Eidenberger
> Vorsitzender GBA
> am BRG XIX,
> politisch der fsg zuzurechnen
> Krottenbachstraße 11-13
> 1190 WIEN
>
> soben aus der steirischen Toskana
> heimgekehrt nach Maria Hülf
>
>
>
> ----- Original Message -----
> From: Ursula Uhlmann
> To: Lehrerforum
> Sent: Thursday, November 01, 2001 5:42 PM
> Subject: LF: unvereinbarkeit
>
>
> Eine Frage, die ich mir seit der GÖD-Tagung immer wieder stelle und
> nun
auch
> jenen stellen möchte, die kein Problem zwischen der Funktion eines
> Direktors/einer Direktorin und seiner/ihrer Arbeit als
> GewerkschaftfunktionärIn sehen: Wo beginnt dann die Unvereinbarkeit -
> oder anders formuliert, wo geschieht der Wechsel auf die
> Dienstgeberseite...und damit die Unvereinbarkeit: Auf der Ebene der
> LandesschulinspektorInnen bzw. der BezirksschulinspektorInnen? Beim
> Landesschulrats-Vizepräsidenten? Beim Landesschulratspräsidenten?
> Kann unser oö. Landesschulratspräsident wirklich die
PflichtschullehrerInnen
> im Konfliktfall auch gegen den Dienstgeber (wer ist das dann noch? das
> Ministerium?) als Gewerkschafter vertreten? Gewerkschaftsarbeit
> erschöpft sich nun mal nicht in Lohnverhandlungen, im Aushandeln eines
> möglichst
guten
> und sicheren Pensionssystems, so wichtig die auch sind. Die
> Möglichkeit
des
> Rechtsbeistandes ist unter Umständen für eine Kollegin, für einen
> Kollegen entscheidend für das weitere Berufsleben. Ist dann der
> Landesschulratspräsident Vertreter des Dienstgebers oder Vertreter des
> Kollegen, der Kollegin? Ich wünsche mir sehr, dass ein ehemaliger
> Lehrervertreter seine gewerkschaftliche Vergangenheit nicht vergisst
> und in seinen
Entscheidungen
> mitdenkt, aber diese Funktionen von Dienstgeber und
> Dienstnehmervertreter
in
> einer Person zu vereinen, halte ich zumindest für eine Überforderung.
> Meiner Meinung nach schränkt schon das Anstreben einer derartigen
> politischen Funktion die gewerkschaftliche Arbeit ein und erfordert
> ein
für
> die zu Vertretenden ungünstiges Ausmaß an "Kompromissfähigkeit". Umso
> mehr ist das Ausüben dieser Funktion manchmal - vor allem, wenn
> Kampfmaßnahmen notwendig werden, ein schwerer Konfliktfall. So ist es
> für mich gut verständlich, dass die Gewerkschaftsfraktion, in der
> Unvereinbarkeit nicht wahrgenommen wird, Widerstand immer wieder
> reduziert, Kampfmaßnahmen, wie z.B. den Streikantrag der Vorarlberger
> niederstimmt. Für mich ist eine klare Trennung zwischen
> Gewerkschaftfunktion und Dienstgeberseite - und zwar schon auf der
> Ebene des Direktors/der
Direktorin
> daher eine Notwendigkeit.
> ursula uhlmann, fsg oö
>
>
> --
> Diese Liste wird vom Computer Communications Club (http://www.ccc.at)
> betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein
e-mail
> an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im
> Nachrichtentext.

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