H.A. schrieb: Sg. Koll. Uhlmann!
Es zeugt schon von einer schiefen Optik, wenn von Ihnen unterstellt wird, dass die Direktoren grundsätzlich gegen die Lehrer sind. Wo erleben Sie derartiges? Der Direktor hat doch für gesetzeskonformen Ablauf des Schullebens zu sorgen und muß dann Einschreiten, wenn dies nicht mehr gesichert ist.
Wie oft befinden sich eigentlich Verzetnitsch, Salmutter. Nürnberger und Co in irgendwelchen Aufsichträten und damit auf Dienstgeberseite? Das ist vermutlich was anderes oder finden wir rhetorische Figuren dafür.
Hans Adam
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R.E.: Es tut mir leid, aber ich kann im untenstehenden Text keine Behauptung erkennen, "dass die Direktoren grundsätzlich gegen die Lehrer sind." Es kann sich dabei nur um eine uncharmante Polemik handeln. Loyalitätskonflikte an einzelnen Schulen erleben wir in Wien im AHS-Bereich nicht, weil es nirgendwo DirektorInnen gibt, die gleichzeitig GewerkschaftvertreterInnen an ihren Schulen sind. Sehr wohl gibt es aber DirektorInnen, die auf höherer Ebene Gewerkschaftsfunktionen inne haben. Ob die oder warum die nicht solche Konflikte haben, wäre eine interessante Frage...
Frau Kollegin Uhlmann hat aber so zu sagen eine philosophische Frage
gestellt:
auf welcher Ebene MUSS es zu solchen Konflikten kommen?
Wir in der fsg und die KollegInnen der ÖLI-UG haben diese Frage für uns beantwortet: auf der Ebene der Schule! Untersuchen kann man die Frage sicher am besten (und am leichtesten
verständlich) an konkreten Beispielen,
uns in der fsg fielen da sicher eine ganze Menge ein ...
"Der Direktor hat doch für gesetzeskonformen Ablauf ..."
R.E. Einen nicht-gesetzeskonformen Ablauf unterstelle ICH weder irgendwelchen SchulleiterInnen, noch irgendwelchen GewerkschaftvertreterInnen. Wie steht es aber mit Weisungen oder Wünschen, die von der nächsten Verwaltungsebene (LSRe,
SSR)
kommen? Nimmt man da zB Mehrarbeit freudig auf sich, oder stellt man sich auf den standpunkt, dass die kolleginnen eh schon genug zu tun haben (ich zB heuer wieder eine Klasse mehr). Wenn es so etwas in der grünen Mark aber nicht geben sollte, bzw. wenn es Solches gibt,daraus aber keine Konflikte entstehen, dann soll es mich sehr freuen.
Mag. Ronald Eidenberger
Vorsitzender GBA
am BRG XIX,
politisch der fsg zuzurechnen
Krottenbachstraße 11-13
1190 WIEN
soben aus der steirischen Toskana
heimgekehrt nach Maria Hülf
----- Original Message -----
From: Ursula Uhlmann
To: Lehrerforum
Sent: Thursday, November 01, 2001 5:42 PM
Subject: LF: unvereinbarkeit
Eine Frage, die ich mir seit der GÖD-Tagung immer wieder stelle und nun auch jenen stellen möchte, die kein Problem zwischen der Funktion eines Direktors/einer Direktorin und seiner/ihrer Arbeit als GewerkschaftfunktionärIn sehen: Wo beginnt dann die Unvereinbarkeit - oder anders formuliert, wo geschieht der Wechsel auf die Dienstgeberseite...und damit die Unvereinbarkeit: Auf der Ebene der LandesschulinspektorInnen bzw. der BezirksschulinspektorInnen? Beim Landesschulrats-Vizepräsidenten? Beim Landesschulratspräsidenten? Kann unser oö. Landesschulratspräsident wirklich die PflichtschullehrerInnen im Konfliktfall auch gegen den Dienstgeber (wer ist das dann noch? das
Ministerium?) als Gewerkschafter vertreten? Gewerkschaftsarbeit erschöpft sich nun mal nicht in Lohnverhandlungen, im Aushandeln eines möglichst guten und sicheren Pensionssystems, so wichtig die auch sind. Die Möglichkeit des Rechtsbeistandes ist unter Umständen für eine Kollegin, für einen Kollegen entscheidend für das weitere Berufsleben. Ist dann der Landesschulratspräsident Vertreter des Dienstgebers oder Vertreter des Kollegen, der Kollegin? Ich wünsche mir sehr, dass ein ehemaliger Lehrervertreter seine gewerkschaftliche Vergangenheit nicht vergisst und in seinen Entscheidungen mitdenkt, aber diese Funktionen von Dienstgeber und Dienstnehmervertreter in einer Person zu vereinen, halte ich zumindest für eine Überforderung. Meiner Meinung nach schränkt schon das Anstreben einer derartigen politischen Funktion die gewerkschaftliche Arbeit ein und erfordert ein für die zu Vertretenden ungünstiges Ausmaß an "Kompromissfähigkeit". Umso mehr ist das Ausüben dieser Funktion manchmal - vor allem, wenn Kampfmaßnahmen notwendig werden, ein schwerer Konfliktfall. So ist es für mich gut verständlich, dass die Gewerkschaftsfraktion, in der Unvereinbarkeit nicht wahrgenommen wird, Widerstand immer wieder reduziert, Kampfmaßnahmen, wie z.B. den Streikantrag der Vorarlberger niederstimmt. Für mich ist eine klare Trennung zwischen Gewerkschaftfunktion und Dienstgeberseite - und zwar schon auf der Ebene des Direktors/der Direktorin daher eine Notwendigkeit. ursula uhlmann, fsg oö
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