Liebe Kolleginnen:
Ich weiß auch noch zwei Privilegien (wer findet weitere?):
Beamtete Arbeitnehmerinnen dürfen genauso lang arbeiten wie ihre männlichen Kollegen, während sie nach ASVG 5 JAHRE FRÜHER in Pension gehen könnten. Und in der BVA darf ich Behandlungsbeiträge zahlen -- auch für meine Kinder!
mfg
Mag. Ronald Eidenberger
Vorsitzender GBA
am BRG XIX
Krottenbachstraße 11-13
1190 WIEN
----- Original Message -----
From: "Erich Wallner"
To: "Lehrerforum"
Sent: Monday, November 05, 2001 10:08 AM
Subject: LF: Re: Dienstfreistellungen: Ein Resümee
> S.g. Kollege Steinparz!
>
> In der Sache "Privilegien des öffentlichen Dienstes" kann ich Ihnen
> nur
Recht geben. Wenn
> 20.000 AHS-Lehrer (soviel sind es ungefähr, glaube ich) insgesamt 12
Freistellungen
> kriegen (in der BHS schaut das Verhältnis ähnlich aus), dann ist das
sicherlich nur ein
> Bruchteil dessen, worauf Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft Anspruch
haben.
>
> Ein weiterer Diskussionspunkt, der zwar hin und wieder erwähnt wird,
> wo
ich aber noch nie
> konkrete Zahlen gehört habe, ist die Sache mit dem Arbeitsinspektorat,
> das
für den
> öffentlichen Dienst bekanntlich nicht zuständig ist. Da gibt es
> Gesetze,
die vorschreiben,
> wieviele Quadratmeter Raumfläche pro Arbeitsplatz in der
> Privatwirtschaft
vorhanden sein
> müssen, wieviel Fensterfläche, wieviel Luft (Kubatur), wieviele
> Toiletten
(gemessen an den
> Arbeitnehmern), es gibt Vorschriften für Computer-Arbeitsplätze,
feuerpolizeiliche
> Bestimmungen, vorgeschriebene alternative Fluchtwege und noch einiges
mehr, was vom
> Arbeitsinspektorat überwacht wird - nicht immer zur Freude der
Unternehmer. In so manchen
> unserer oft antiquierten Schulbauten und vollgerammelten
> Konferenzzimmern
und auch Klassen
> würde einem Arbeitsinspektor die Grausbirnen aufsteigen.
>
> Vielleicht kennt ein/e MitleserIn mit Kontakten zur Wirtschaft ein
> paar
Zahlen-Beispiele
> aus den einschlägigen Gesetzen?
>
> MfG Erich Wallner
>
--
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