S. g. Kollege Wallner,

fern ab, jetzt hier Daten und Zahlen zu liefern, weil diese sind nachlesbar (www.parlinkom.gv.at bringt Links zu allen Gesetzen und Entwürfen). Entscheidend ist aber, wonach wir suchen: Seit 1.1. 2000 gilt auch für den Bundesdienst die Zuständigkeit des Arbeitsinspektorates und zahlreiche aufmerksame Personalvertreter nützen dies auch bereits.

Der Unterschied zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst besteht nur mehr in der - allerdings für Bundesdiener nicht unbedingt vorteilhaften - gesetzlichen Grundlage: Privat gilt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz mit den zugehörigen Verordnungen, öffentlich das Bundesbediensteten-Schutzgesetz, das eine Reihe von "anderen" Zahlen und sonstigen Erleichterungen für den öffentlichen Dienstgeber formuliert (in diesem Fall zu suchen - siehe oben - unter "Parlamentarische Materialien, XX. GP = Gesetzgebungsperiode, Ministerialentwürfe bzw. Regierungsvorlagen, da findet sich auch die Debatte im Plenum des Nationalrates und des Bundesrates, manchmal nicht uninteressant, sich zu erinnern).

Unter anderem werden bestimmte Arbeitsplätze im ÖD von den Schutzbestimmungen ausgenommen (das sind vor allem dienenigen im Bereich des Parteienverkehrs), aber auch z. B. die Schulbereiche, in denen sich SchülerInnen aufhalten. Lohnt sich wirklich einmal zu studieren, die zugehörigen Verordnungen sind freilich - wie beim Bund als Dienstgeber gewohnt - auch noch nicht ganz vollständig erlassen, weswegen es bei einzelne praktischen Fragen derzeit noch etwas Streit geben kann. Aber grundsätzlich nähert sich der öffentliche Dienst hier den sonstigen Verhältnissen wenn auch zögerlich an.

Für weitere Auskünfte, Vergleiche mit der Privatwirtschaft usw. stehe ich gerne zur Verfügung, nur zuerst sollten wir über die (vielen von unseren Mitstreitern noch unbekannten) derzeitigen Bedingungen im öffentlichen Bereich Klarheit haben.

Mit kollegialen Grüßen
Richard Koller

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-lehrerforum@ccc.at [mailto:owner-lehrerforum@ccc.at]Im
Auftrag von Erich Wallner
Gesendet: Montag, 05. November 2001 10:08
An: Lehrerforum
Betreff: LF: Re: Dienstfreistellungen: Ein Resümee


S.g. Kollege Steinparz!

In der Sache "Privilegien des öffentlichen Dienstes" kann ich Ihnen nur Recht geben. Wenn 20.000 AHS-Lehrer (soviel sind es ungefähr, glaube ich) insgesamt 12 Freistellungen kriegen (in der BHS schaut das Verhältnis ähnlich aus), dann ist das sicherlich nur ein Bruchteil dessen, worauf Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft Anspruch haben.

Ein weiterer Diskussionspunkt, der zwar hin und wieder erwähnt wird, wo ich aber noch nie konkrete Zahlen gehört habe, ist die Sache mit dem Arbeitsinspektorat, das für den öffentlichen Dienst bekanntlich nicht zuständig ist. Da gibt es Gesetze, die vorschreiben, wieviele Quadratmeter Raumfläche pro Arbeitsplatz in der Privatwirtschaft vorhanden sein müssen, wieviel Fensterfläche, wieviel Luft (Kubatur), wieviele Toiletten (gemessen an den Arbeitnehmern), es gibt Vorschriften für Computer-Arbeitsplätze, feuerpolizeiliche Bestimmungen, vorgeschriebene alternative Fluchtwege und noch einiges mehr, was vom Arbeitsinspektorat überwacht wird - nicht immer zur Freude der Unternehmer. In so manchen unserer oft antiquierten Schulbauten und vollgerammelten Konferenzzimmern und auch Klassen würde einem Arbeitsinspektor die Grausbirnen aufsteigen.

Vielleicht kennt ein/e MitleserIn mit Kontakten zur Wirtschaft ein paar Zahlen-Beispiele aus den einschlägigen Gesetzen?

MfG Erich Wallner



Franz Steinparz schrieb:
>
> Sehr geehrter Herr Kollege Wallner
>
> Mag sein, dass ich bei meinen Hinweis auf das Arbeitsverfassungsgesetz
> den Terminuns "STANDES-" zuwenig gewürdigt habe. Ich halte dies jedoch
> für nebensächlich, weil es mit nicht um
Rechtfertigung
> von Freistellungen für wen auch immer geht, sondern um die
> Informationsgrundlagen für eine Diskussion über unsere und unserer
> Vertretung Arbeitsbedingungen. Weithin spricht man von "Privilegien
> der Beamten" die "nicht mehr zeitgemäß und endlich zu beseitigen
> sind". Wenn immer solche "Privilegien" angesprochen werden, sollte man
> zunächst für
sich
> die Situation im Öffentlichen Dienst mit den für die Privatwirtschaft
> gültigen Regeln vergleichen. Oft wird man dann feststellen, daß
> vermeintliche "Privilegien" gar keine sind. Man kann dies dann auch
> argumentieren. Natürlich wird auch bei Diskussion über Freistellung
> von (öffentlich
> bediensteten) Personalvertretern sofort die Diskussionskeule
> "Privilegien
im
> Öffentlichen Dienst" in's Spiel gebracht. Ein Vergleich mit den
> einschlägigen Bestimungen des Arbeitsrechts zeigt jedoch, dass hier
> keinesfalls von "Privilegien" gesprochen werden kann.
>
> Da Sie mein Hinweis überrascht hat, vermute ich, dass mein Hinweis
> tatsächlich eine Infrormationslücke gefüllt und Ihnen damit geholfen
> hat,
zu
> arguemtieren, wenn Sie wieder einmal mit dem Vorwurf der "Verteidigung
> überholter Privilegien" konfrontiert werden.
>
> mit freundlichen Grüßen
> Franz Steinparz
>
>
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