Sehr geehrter Hr. Koll. Wallner!
Sie irren, wenn Sie meinen, das Arbeitsinspektorat sei nicht zuständig für die Schulen. Weil wir die räumlichen Verhältnissen im Konferenzzimmer an unserer Schule unzumutbar fanden, haben wir 1999 das Arbeitsinspektorat (AI) auf diese Zustände aufmerksam gemacht und um Ansicht gebeten. Das AI hat uns und dem LSR daraufhin ein sehr ausführliches Schreiben (Bekanntgabe von Beanstandung gem. § 91 Abs. 1 Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (BSG), BGBl. 70/1999 zukommen lassen, in dem sämtliche Unzulänglichkeiten aufgezeigt wurden.
So wurde mitgeteilt, dass gem. § 95 Abs. 2 Z.1 B-BSG in Verbindung mit § 2 Allg. Dienstnehmerschutzverordnung (ADSV), BGBl. Nr. 265/1951 zul. geänd. durch BGBL. Nr. 450/1994 Arbeitsräume so bemessen sein müssen, dass auf jede darin beschäftigte Person mind. 12m3 Luftraum und mind. 2m2 Bodenfläche entfallen müssen. Flächen, auf denen Schreibtische oder Schränke stehen, zählen natürlich nicht zur freien Bodenfläche. Natürlich lagen wir bei weitem nicht innerhalb der gesetzlichen Vorschriften.
Weiters wurde beanstandet, dass uns keine versperrbaren Kleiderkästen oder sonstige geeignete Einrichtungen zur Aufbewahrung der Privat- und Arbeitskleidung sowie der sonst. Gegenstände, die üblicherweise zur Arbeitsstätte mitgenommen werden, zur Verfügung stehen.
Ebenso wurde festgestellt, dass Arbeitsräume mit Fenstern oder oberlichten ausgestattet seine müssen, deren Fläche mind. 10 % der Fußbodenfläche betragen muss.
Ich führte mit dem zuständigen Herrn des AI noch ein längeres ausführliches Gespräch bei dem aber leider folg. herauskam:
Während das AI gegenüber Firmen sehr wohl verschärfte Maßnahmen ergreifen kann, hat das AI gegenüber dem Bund kaum Möglichkeiten, seine Forderungen durchzusetzen. Da müssen schon grav. Sicherheitsmängel vorherrschen. Er hatte es so formuliert: "Wir sind zwar zuständig für Euch, haben aber gegenüber dem Bund eigentlich nicht mehr als Empfehlungscharakter." Das wäre vielleicht auch einmal eine Sache, die unsere Gewerkschaft angehen müsste.
Interessant war aber auch noch die Feststellung, dass für Beamte andere Schutzverordnungen (B-BSG) bestehen (eher schlechtere) als für Vertragsbedienstete, für die die ADSV gilt. Das führt zur kuriosen Situation, dass für Lehrer, die im selben Konferenzzimmer sitzen, unterschiedliche Schutzverordnungen gelten. Der Herr des AI schränkte aber ein, dass dieser Zustand ohnehin bald der Vergangenheit angehören würde, weil dies den EU-Richtlinien widerspräche und eine Anpassung notwendig wäre und vorgesehen sei. Ich weiß nicht, ob das schon erfolgte.
Es kann sich nun jeder seine Gedanken über diese unzufriedenstellende Situation machen. Es wäre aber eine Idee, wenn jede Schule, die solch zum Teil unwürdige Zustände aufzuweisen hat, das AI um Besichtigung und anschließende Berichterstattung ersucht, damit man ganz oben auch einmal mitbekommt, welche Arbeitsverhältnisse man uns eigentlich zumutet. Und wenn sich sehr viele Schulen daran beteiligen, hätte das sicher enorme Breitenwirkung und könnte unter Umständen auch medial gut verwertet werden. Dieses Thema sehe ich zudem auch im Zusammenhang mit der abgeschafften Absetzbarkeit der Kosten für unser Arbeitszimmers im Wohnungsverband, denn es kann sich wahrscheinlich keiner von uns vorstellen, auf seinem Platz im Konferenzzimmer seine Unterrichtsvor- und nachbereitung, vielleicht noch mit einem PC auf einem halben Tischerl durchzuführen).
Soviel ich weiß, wurde die Forderung der Wiedereinsetzung der steuerl. Absetzbarkeit in einer erweit. Landessekt.sitzung in O.Ö. am 21.10.1999 zur Weiterleitung an die BS 14 beschlossen. Vielleicht weiß jemand von der BS 14, was damit geschehen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ramsmaier Peter
> S.g. Kollege Steinparz!
>
> In der Sache "Privilegien des öffentlichen Dienstes" kann ich Ihnen
> nur Recht geben. Wenn 20.000 AHS-Lehrer (soviel sind es ungefähr,
> glaube ich) insgesamt 12 Freistellungen kriegen (in der BHS schaut das
> Verhältnis ähnlich aus), dann ist das sicherlich nur ein Bruchteil
> dessen, worauf Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft Anspruch haben.
>
> Ein weiterer Diskussionspunkt, der zwar hin und wieder erwähnt
> wird, wo ich aber noch nie konkrete Zahlen gehört habe, ist die Sache
> mit dem Arbeitsinspektorat, das für den öffentlichen Dienst
> bekanntlich nicht zuständig ist. Da gibt es Gesetze, die vorschreiben,
> wieviele Quadratmeter Raumfläche pro Arbeitsplatz in der
> Privatwirtschaft vorhanden sein müssen, wieviel Fensterfläche, wieviel
> Luft (Kubatur), wieviele Toiletten (gemessen an den Arbeitnehmern), es
> gibt Vorschriften für Computer-Arbeitsplätze, feuerpolizeiliche
> Bestimmungen, vorgeschriebene alternative Fluchtwege und noch einiges
> mehr, was vom Arbeitsinspektorat überwacht wird - nicht immer zur
> Freude der Unternehmer. In so manchen unserer oft antiquierten
> Schulbauten und vollgerammelten Konferenzzimmern und auch Klassen
> würde einem Arbeitsinspektor die Grausbirnen aufsteigen.
>
> Vielleicht kennt ein/e MitleserIn mit Kontakten zur Wirtschaft
> ein paar Zahlen-Beispiele aus den einschlägigen Gesetzen?
>
> MfG Erich Wallner
>
> Franz Steinparz schrieb:
> >
> > Sehr geehrter Herr Kollege Wallner
> >
> > Mag sein, dass ich bei meinen Hinweis auf das
> > Arbeitsverfassungsgesetz den Terminuns "STANDES-" zuwenig gewürdigt
> > habe. Ich halte dies jedoch für nebensächlich, weil es mit nicht um
> > Rechtfertigung von Freistellungen für wen auch immer geht, sondern
> > um die Informationsgrundlagen für eine Diskussion über unsere und
> > unserer Vertretung Arbeitsbedingungen. Weithin spricht man von
> > "Privilegien der Beamten" die "nicht mehr zeitgemäß und endlich zu
> > beseitigen sind". Wenn immer solche "Privilegien" angesprochen
> > werden, sollte man zunächst für sich die Situation im Öffentlichen
> > Dienst mit den für die Privatwirtschaft gültigen Regeln vergleichen.
> > Oft wird man dann feststellen, daß vermeintliche "Privilegien" gar
> > keine sind. Man kann dies dann auch argumentieren. Natürlich wird
> > auch bei Diskussion über Freistellung von (öffentlich
> > bediensteten) Personalvertretern sofort die Diskussionskeule
> > "Privilegien im Öffentlichen Dienst" in's Spiel gebracht. Ein
> > Vergleich mit den einschlägigen Bestimungen des Arbeitsrechts zeigt
> > jedoch, dass hier keinesfalls von "Privilegien" gesprochen werden
> > kann.
> >
> > Da Sie mein Hinweis überrascht hat, vermute ich, dass mein Hinweis
> > tatsächlich eine Infrormationslücke gefüllt und Ihnen damit geholfen
> > hat, zu arguemtieren, wenn Sie wieder einmal mit dem Vorwurf der
> > "Verteidigung überholter Privilegien" konfrontiert werden.
> >
> > mit freundlichen Grüßen
> > Franz Steinparz
> >
> >
> --
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> betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein
> e-mail an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im
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