-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Peter Friebel
An: lehrerforum@ccc.at
Datum: Donnerstag 01, November 2001 22:01
Betreff: Re: LF: Re: Frage an UBG

Herr Kollege Friebel!

Sie schreiben weiters:

>Und wenn wir jeden Monat ein paar Tage streiken, wird die Regierung
>trotzdem nicht machen, was wir fordern. Dann erreichen wir noch weniger
>als durch Verhandlungen.

Wie wollen Sie das wissen? Gehört das zum in Schulungen gelernten ABC Ihrer Fraktion? Es wurde noch nie ausprobiert, deshalb ist Ihre Behauptung unbewiesen.

Und: Sie sprechen davon, man erreiche durch Verhandlungen mehr als durch einen mehrtägigen Streik. Hier frage ich: Was haben Sie denn durch Verhandlungen seit einem Jahr (und mehr) erreicht? Im Frühjahr 2000 oktroyierte die Regierung der GÖD die Pensionsreform auf, im Herbst 2000 den Lehrersektionen das BBG. Sie sagen es ja weiter unten in Ihrem Text selbst: Der Nationalrat habe "das ungerechte Gesetz" einfach beschlossen. Und Ihr Fraktionskollege Zangerl erklärte in diesem Forum vor kurzem, die Regierung habe den GÖD-Lehrersektionen das BBG aufdiktiert.

Abgesehen davon, dass das so nicht stimmt (Mitwirkung von B`SL-BMHS-Chef Skala mit seiner ARGE Lehrer): Merken Sie nicht, wie Sie sich selbst widersprechen? Sie sollten sich schon entscheiden, welches nun die gültige Version ist. Wurden die Dinge von der Regierung diktiert (Verhandlungen also nutzlos), oder hatten Sie Erfolge durch Verhandlungen (die angeblich durch Kampf gefährdet würden)? Beide Versionen werden von Ihrer Fraktion wie von Ihnen selbst jedenfalls laufend dazu benutzt, zu begründen, warum die GÖD-Lehrersektionen nicht kämpfen konnten (und dies auch in der Zukunft nicht können).

Sie argumentieren weiter:
>Kampfmaßnahmen haben nur dann einen Sinn, wenn man in Verhandlungen
>nichts mehr erreicht, und auch dann nur, wenn sie rechtzeitig
>stattfinden. Wenn der Nationalrat das ungerechte Gesetz schon
>beschlossen hat, ist eher nicht zu erwarten, dass ein Streik oder
>Boykott einer kleinen Gruppe (die wir AHS-Lehrer nun einmal sind) etwas
>ändert.

Diese beiden Sätze muss man sich auf der Zunge vergehen lassen! Kampfmaßnahmen haben nur dann einen Sinn, wenn man durch Verhandlungen nichts mehr erreicht, gleichzeitig haben sie dann aber wiederum keinen Sinn, da Regierung und Nationalrat dann schon beschlossen haben... EIN PARADOXON, das Sie uns auflösen müssten!

Aber aus diesem Gedankenkonstrukt geht immerhin so viel hervor: Es gibt nur EIN WINZIGES ZEITFENSTER, in dem ein Kampf was bringen könnte: die Phase zwischen Abschluss der Verhandlungen (vorher gefährdet er die möglichen
Verhandlungserfolge) und Beschluss durch Regierung und Gesetzgeber (denn dann ist es leider zu spät). Nur: So ein Zeitfenster kommt praktisch nicht zustande - denn... die GÖD und ihre Sektionen pflegen ja bis zu allerletzt, bis zu einer Beschlussfassung zu verhandeln, angeblich um in allerletzter Minute doch noch etwas zu erreichen! Mit dieser Begründung wird ein Kampf verzögert und verhindert..., wie es ja z.B. im Herbst 2000 geschehen ist...

Aber es ist ja noch schwieriger: Da gibt's ja auch noch die gesetzlichen Fristen für die Einberufung von Dienststellenversammlungen und den Beschluss und Beginn von Kampfmaßnahmen........ sodass das winzige Zeitfenster halt SOFORT WIEDER ZU IST. Alles geschehen! Dieses Zeitfenster währte im Herbst ZUFÄLLIG UND GENAU EINEN TAG! Da wurde dann gestreikt, am Tag darauf war alles schon beschlossen. - Wie fast unmöglich doch Kampf ist!

Weiters, Kollege Friebel, schreiben Sie:

>Mir ist ein schmerzhafter Kompromiss lieber als ein Kampf, an dessen
>Ende ein überlegener Gegner seine Maximalforderungen durchsetzt.

Vorher wurde einfach ohne Gewerkschaft beschlossen, jetzt sprechen Sie schon wieder von angeblichen erzielten Kompromissen ("schmerzhaften" Erfolgen!)! Entscheiden Sie sich doch für eine Version!

Robert Sutterlütti (Unabhängige Bildungsgewerkschaft)










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