Lieber Kollege Muther!

Zum Glück entspricht nicht jeder Unfug, den das Programm macht, dem Gesetz. Wenn das Programm so rechnet, handelt es sich um einen Programmfehler, der korrigiert gehört - bei einem Fehler, der sich erst in der letzten Schulwoche auswirkt, haben die Programmierer ja noch ein paar Monate Zeit.

Meines Wissens bekommen Vollbeschäftigte (gleichgültig ob pragmatisiert oder Vertragslehrer) aber in jedem Fall zumindest das Grundgehalt ausbezahlt, egal was bei der Berechnung der Mehrdienstleistungen herauskommt - das Grundgehalt wird ja unabhängig von der MDL-Abrechnung, die immer nachträglich erfolgt, angewiesen. Außerdem würde ein Abzug unter 20 Werteinheiten bei einem Vollbeschäftigten ganz klar dem Dienstrecht widersprechen.

Seit Monaten arbeiten einige Kolleginnen und Kollegen daran, bei jeder neuen Version dieser Software immer wieder die Fehler an die zuständigen Stellen zu melden. Anfang Oktober hat die nö. Landessektionsleitung in einem Rundschreiben alle gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse in ihrem Bereich informiert, dass man zu diesem Zeitpunkt mit dem Programm aufgrund der vielen Fehler überhaupt nicht abrechnen konnte. Ob sich daran in den letzten Tagen etwas geändert hat, weiß ich nicht, weil ich als Nicht-Administrator nicht damit befasst bin. Demselben Rundschreiben entnehme ich, dass der Vorsitzende der Bundessektionsleitung, Koll. Jantschitsch, Anfang Oktober im Ministerbüro die Forderung deponiert hat, gegen das Nicht-Funktionieren der Software etwas zu unternehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Friebel


> Ekkehard Muther schrieb:
>
> Es gibt bei der neuen Regelung zu Verrechnung der Mehrdienstleistungen
> sogar Fälle, denen nicht nur die Mdl, sondern sogar das Grundgehalt
> gekürzt wird. Zumindest gibt die Administratorensoftware das vor.
>
> Dabei handelt es sich um vollbeschäftigte (AHS-, BMHS-)LehrerInnen
> außerhalb von Wien, NÖ und dem Burgenland, die eine Abschluss- oder
> Maturaklasse unterrichten (damit also in den Genuss der
> "Glättungsdifferenz" kommen) und am Samstag Unterricht haben. Diesen
> wird in der ersten Juliwoche (1. - 5.) 2002 ein Fünftel der Woche vom
> Grundgehalt abgezogen. Ob dasselbe für die Bundesländer W, NÖ und B
> eine Woche früher auch gilt, weiß ich leider nicht. KollegInnen mit
> einem anderen freien Tag wird nicht unter 100% gekürzt.
>
> Es lebe der weise und elastische Paragraf 61!
> Ekkehard Muther, Unabhängige Bildungsgewerkschaft
>

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