Es gibt bei der neuen Regelung zu Verrechnung der Mehrdienstleistungen sogar Fälle, denen nicht nur die Mdl, sondern sogar das Grundgehalt gekürzt wird. Zumindest gibt die Administratorensoftware das vor.
 
Dabei handelt es sich um vollbeschäftigte (AHS-, BMHS-)LehrerInnen außerhalb von Wien, NÖ und dem Burgenland, die eine Abschluss- oder Maturaklasse unterrichten (damit also in den Genuss der "Glättungsdifferenz" kommen) und am Samstag Unterricht haben. Diesen wird in der ersten Juliwoche (1. - 5.) 2002 ein Fünftel der Woche vom Grundgehalt abgezogen. Ob dasselbe für die Bundesländer W, NÖ und B eine Woche früher auch gilt, weiß ich leider nicht. KollegInnen mit einem anderen freien Tag wird nicht unter 100% gekürzt.
 
Es lebe der weise und elastische Paragraf 61!
Ekkehard Muther, Unabhängige Bildungsgewerkschaft