Schreiben / Fax an das Innenministerium
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Herrn Bundesminister für Inneres
Ernst Strasser
Bundesministerium für Inneres
Herrengasse 7
1010 Wien
Fax: 531 26-25 80
Für die sofortige Freilassung von Charles Ofoedu!
Sonntag den 11. November um 8.00 Uhr morgens, wurde der nigerianische Schriftsteller Charles Ofoedu in seiner Wohnung verhaftet und in Schubhaft verbracht. Er befindet sich derzeit im Polizeigefangenenhaus Rossauer Lände. Die Verhaftung geschah völlig überraschend, da dem Schriftsteller weder ein Ausweisungsbescheid zugestellt wurde, noch durch die Verurteilung Ofoedus am 13. Oktober 2000 der Behörde eine Ausweisung zwingend vorgeschrieben ist.
Die staatliche Verfolgung Ofoedus begann mit der Massenverhaftung im Rahmen der sog. Operation Spring im Mai 1999. Ofoedu wurde als angeblicher "Drogenboss" drei Monate in Untersuchungshaft festgehalten. Die Anschuldigungen gegen ihn wegen Drogenhandels und organisierter Kriminalität mussten fallengelassen werden. Am 13. Oktober 2000 trat in der zweiten Hauptverhandlung. der anonymisierte Zeuge "AZ1" als Kronzeuge auf - wie in rund 40 anderen Prozessen - und aufgrund seiner Aussage wurde Charles Ofoedu wegen Geldwäscherei zu zehn Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt.
Dieses Strafmaß hat keine automatische Ausweisungsverfügung zur Folge. Der jetzige Beschluss der Fremdenpolizei (10 Jahre Aufenthaltsverbot im ganzen Schengener Raum) steht in keinerlei Verhältnis zum Strafausmaß des Gerichtsurteils. Die Fremdenpolizei hält den Schriftsteller Charles Ofoedu, wie sie mitteilt, für eine "Gefahr der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Österreichs".
Die tatsächliche Gefahr droht Charles Ofoedu selbst: Im Bürgerkriegsland Nigeria droht ihm eine neuerliche Strafverfolgung wegen des gleichen Delikts. Anzumerken ist, dass in den Gefängnissen in Nigeria in den letzten 5 Jahren nach Schätzungen rund 10.000 Gefangene gestorben sind. Die Verhältnisse in den nigerianischen Gefängnissen wurden unlängst von 2 deutschen Gerichtshöfen für so schlimm befunden, dass sie einer Ausweisung aufgrund der drohenden Doppelbestrafung nicht zugestimmt haben.
Charles Ofoedu ist eine öffentlich bekannte Person. Die Polizei hatte keinerlei Grund, das Mittel der Schubhaft über ihn zu verhängen. Schubhaft darf nur nach der Anwendung von gelinderen Mitteln verhängt werden. Im vorliegenden Fall gab es sogar eine Absprache zwischen dem Anwalt und der Fremdenpolizei, den Ausgang des Verfahrens beim Verfassungsgerichtshof abzuwarten. Ofoedu hatte noch nicht einmal die Aufforderung zur Ausreise bekommen. Der Anwalt wurde nicht von der Verhaftung Ofoedus informiert.
Ich / Wir fordere / fordern die sofortige Freilassung von Charles Ofoedu und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis!
Name Unterschrift Datum
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