Sehr geehrter Kollege Fischbacher!

Ich hätte zu Ihrem Aufruf eine Frage:

Gibt es in dem unten geschilderten Fall eine rechtskräftige Verurteilung, Drogengeld gewaschen zu haben, oder ist auch dieses Verfahren noch in einer höheren Instanz anhängig?

Grüße
Peter Friebel


Karl Fischbacher schrieb:
>
> Schreiben / Fax an das Innenministerium
>
> .............................
> .............................
> .............................
>
> Herrn Bundesminister für Inneres
> Ernst Strasser
>
> Bundesministerium für Inneres
> Herrengasse 7
> 1010 Wien
> Fax: 531 26-25 80
>
> Für die sofortige Freilassung von Charles Ofoedu!
>
> Sonntag den 11. November um 8.00 Uhr morgens, wurde der nigerianische
> Schriftsteller Charles Ofoedu in seiner Wohnung verhaftet und in
> Schubhaft verbracht. Er befindet sich derzeit im
> Polizeigefangenenhaus Rossauer Lände. Die Verhaftung geschah völlig
> überraschend, da dem Schriftsteller weder ein Ausweisungsbescheid
> zugestellt wurde, noch durch die Verurteilung Ofoedus am 13. Oktober
> 2000 der Behörde eine Ausweisung zwingend vorgeschrieben ist.
>
> Die staatliche Verfolgung Ofoedus begann mit der Massenverhaftung im
> Rahmen der sog. Operation Spring im Mai 1999. Ofoedu wurde als
> angeblicher "Drogenboss" drei Monate in Untersuchungshaft
> festgehalten. Die Anschuldigungen gegen ihn wegen Drogenhandels und
> organisierter Kriminalität mussten fallengelassen werden. Am 13.
> Oktober 2000 trat in der zweiten Hauptverhandlung. der anonymisierte
> Zeuge "AZ1" als Kronzeuge auf - wie in rund 40 anderen Prozessen - und
> aufgrund seiner Aussage wurde Charles Ofoedu wegen Geldwäscherei zu
> zehn Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt.
>
> Dieses Strafmaß hat keine automatische Ausweisungsverfügung zur Folge.
> Der jetzige Beschluss der Fremdenpolizei (10 Jahre Aufenthaltsverbot
> im ganzen Schengener Raum) steht in keinerlei Verhältnis zum
> Strafausmaß des Gerichtsurteils. Die Fremdenpolizei hält den
> Schriftsteller Charles Ofoedu, wie sie mitteilt, für eine "Gefahr der
> öffentlichen Ordnung und Sicherheit Österreichs".
>
> Die tatsächliche Gefahr droht Charles Ofoedu selbst: Im
> Bürgerkriegsland Nigeria droht ihm eine neuerliche Strafverfolgung
> wegen des gleichen Delikts. Anzumerken ist, dass in den Gefängnissen
> in Nigeria in den letzten 5 Jahren nach Schätzungen rund 10.000
> Gefangene gestorben sind. Die Verhältnisse in den nigerianischen
> Gefängnissen wurden unlängst von 2 deutschen Gerichtshöfen für so
> schlimm befunden, dass sie einer Ausweisung aufgrund der drohenden
> Doppelbestrafung nicht zugestimmt haben.
>
> Charles Ofoedu ist eine öffentlich bekannte Person. Die Polizei hatte
> keinerlei Grund, das Mittel der Schubhaft über ihn zu verhängen.
> Schubhaft darf nur nach der Anwendung von gelinderen Mitteln verhängt
> werden. Im vorliegenden Fall gab es sogar eine Absprache zwischen dem
> Anwalt und der Fremdenpolizei, den Ausgang des Verfahrens beim
> Verfassungsgerichtshof abzuwarten. Ofoedu hatte noch nicht einmal die
> Aufforderung zur Ausreise bekommen. Der Anwalt wurde nicht von der
> Verhaftung Ofoedus informiert.
>
> Ich / Wir fordere / fordern die sofortige Freilassung von Charles
> Ofoedu und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis!
>
> Name Unterschrift Datum
>
> http://web.utanet.at/labournet.austria
> Klick an,schick Infos,streit mit - für den internationalen
> Zusammenhalt gegen die kapitalistische Globalisierungsoffensive!
>
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> Diese Liste wird vom Computer Communications Club (http://www.ccc.at)
> betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein
> e-mail an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im
> Nachrichtentext.

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