Lieber Kollege Friebel,
bekanntlich mussten nach der Operation Spring alle abstrusen Anklagen der Polizei gegen Charles Ofoedu , dass er ein großer Drogenboss gewesen sei, vor Gericht fallen gelassen werden. Übrig blieben zwei Geldüberweisungen, die Charles in gutem Glauben für afrikanische Flüchtlinge getätigt hatte, die selber dazu nicht in der Lage waren. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass diese Gelder Drogengelder gewesen seien. Grundlage dafür waren die Aussagen eines anonymen Zeugen , der gerichtsbekannt schon bei etlichen anderen Gerichtsprozessen behelmt(!) aufgetreten war. Charles wurde zu 10 Monaten bedingt verurteilt und nahm dieses Urteil nach Ratschlag seines Anwalts an (weil bei "Drogendelikten" in der höheren Instanz erfahrungsgemäß oft schärfere Strafen verhängt wurden).
Lieber Peter Friebel, ich kenne Charles persönlich seit rund 1 Jahr. Er hatte sich seinerzeit in den Demonstrationen zum Tod von Omofuma stark engagiert und wurde dadurch der Polizei bekannt. In der Exekutive stieg er so wie gesagt bis zum "Drogenboss" auf ....
Bitte schickt den Aufruf massiv ans Innenministerium:
An: Minister Dr.Ernst Strasser
Bundesministerium für Inneres
Herrengasse 7
1010 Wien
Fax: 531 26-25 80
Email: ernst.strasser@bmi.gv.at
____________________
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Peter Friebel
An: Karl Fischbacher ;
Gesendet: Dienstag, 13. November 2001 16:08
Betreff: Re: LF: Freilassung von Charles Ofoedu!
> Sehr geehrter Kollege Fischbacher!
>
> Ich hätte zu Ihrem Aufruf eine Frage:
>
> Gibt es in dem unten geschilderten Fall eine rechtskräftige
> Verurteilung, Drogengeld gewaschen zu haben, oder ist auch dieses
> Verfahren noch in einer höheren Instanz anhängig?
>
> Grüße
> Peter Friebel
>
>
> Karl Fischbacher schrieb:
____________________________________
> > Schreiben / Fax an das Innenministerium
> >
> > .............................
> > .............................
> > .............................
> >
> > Herrn Bundesminister für Inneres
> > Ernst Strasser
> >
> > Bundesministerium für Inneres
> > Herrengasse 7
> > 1010 Wien
> > Fax: 531 26-25 80
> >
> > Für die sofortige Freilassung von Charles Ofoedu!
> >
> > Sonntag den 11. November um 8.00 Uhr morgens, wurde der
> > nigerianische Schriftsteller Charles Ofoedu in seiner Wohnung
> > verhaftet und in
Schubhaft
> > verbracht. Er befindet sich derzeit im Polizeigefangenenhaus
> > Rossauer Lände. Die Verhaftung geschah völlig überraschend, da dem
> > Schriftsteller weder ein Ausweisungsbescheid zugestellt wurde, noch
> > durch die
Verurteilung
> > Ofoedus am 13. Oktober 2000 der Behörde eine Ausweisung zwingend
> > vorgeschrieben ist.
> >
> > Die staatliche Verfolgung Ofoedus begann mit der Massenverhaftung im
Rahmen
> > der sog. Operation Spring im Mai 1999. Ofoedu wurde als angeblicher
> > "Drogenboss" drei Monate in Untersuchungshaft festgehalten. Die
> > Anschuldigungen gegen ihn wegen Drogenhandels und organisierter
Kriminalität
> > mussten fallengelassen werden. Am 13. Oktober 2000 trat in der
> > zweiten Hauptverhandlung. der anonymisierte Zeuge "AZ1" als
Kronzeuge
> > auf - wie in rund 40 anderen Prozessen - und aufgrund seiner Aussage
wurde
> > Charles Ofoedu wegen Geldwäscherei zu zehn Monaten bedingt auf drei
Jahre
> > verurteilt.
> >
> > Dieses Strafmaß hat keine automatische Ausweisungsverfügung zur
> > Folge.
Der
> > jetzige Beschluss der Fremdenpolizei (10 Jahre Aufenthaltsverbot im
ganzen
> > Schengener Raum) steht in keinerlei Verhältnis zum Strafausmaß des
> > Gerichtsurteils. Die Fremdenpolizei hält den Schriftsteller Charles
Ofoedu,
> > wie sie mitteilt, für eine "Gefahr der öffentlichen Ordnung und
Sicherheit
> > Österreichs".
> >
> > Die tatsächliche Gefahr droht Charles Ofoedu selbst: Im
> > Bürgerkriegsland Nigeria droht ihm eine neuerliche Strafverfolgung
> > wegen des gleichen Delikts. Anzumerken ist, dass in den Gefängnissen
> > in Nigeria in den
letzten
> > 5 Jahren nach Schätzungen rund 10.000 Gefangene gestorben sind. Die
> > Verhältnisse in den nigerianischen Gefängnissen wurden unlängst von
> > 2 deutschen Gerichtshöfen für so schlimm befunden, dass sie einer
Ausweisung
> > aufgrund der drohenden Doppelbestrafung nicht zugestimmt haben.
> >
> > Charles Ofoedu ist eine öffentlich bekannte Person. Die Polizei
> > hatte keinerlei Grund, das Mittel der Schubhaft über ihn zu
> > verhängen.
Schubhaft
> > darf nur nach der Anwendung von gelinderen Mitteln verhängt werden.
> > Im vorliegenden Fall gab es sogar eine Absprache zwischen dem Anwalt
> > und
der
> > Fremdenpolizei, den Ausgang des Verfahrens beim
> > Verfassungsgerichtshof abzuwarten. Ofoedu hatte noch nicht einmal
> > die Aufforderung zur Ausreise bekommen. Der Anwalt wurde nicht von
> > der Verhaftung Ofoedus informiert.
> >
> > Ich / Wir fordere / fordern die sofortige Freilassung von Charles
> > Ofoedu
und
> > eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis!
> >
> > Name Unterschrift Datum
> >
> > http://web.utanet.at/labournet.austria
> > Klick an,schick Infos,streit mit - für den internationalen
> > Zusammenhalt gegen die kapitalistische Globalisierungsoffensive!
> >
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> > (http://www.ccc.at) betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu
> > lassen, senden Sie ein
e-mail
> > an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im
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