Linker Pressedienst - Herausgegeben vom KPÖ-Landesvorstand Oberösterreich, Melicharstraße 8, 4020 Linz, Telefon (0732) 652156, Fax (0732) 604763, Mail kpoe.ooe@nextra.at – Web www.kpoe.at - Ausgabe vom 15. November 2001





Wurde Bildungsvolksbegehren von Magistratsbürokratie sabotiert?

Nur dezentrale Eintragungslokale ohne Information

Bewußt sabotiert wurde das bundesweit von 173.000 Personen unterstützte Bildungsvolksbegehren in der Eintragungswoche vom 6. bis 13. November 2001 durch den Linzer Magistrat, vermutet die Linzer KPÖ. Einerseits war es Unterstützungswilligen nur möglich in einem dezentralen Eintragungslokal zu unterschreiben, andererseits wurde die früher bei Volksbegehren übliche Information über das zuständige Eintragungslokal durch Hausaushang etc. aus Kostengründen eingespart.

Infolgedessen wurden viele Unterstützungswillige die in Unkenntnis der Zuständigkeit im falschen Eintragungslokal unterschreiben wollten wieder weggeschickt und viele nahmen wohl dann Abstand von einer Unterstützung. Gleichzeitig war es auch nicht möglich, beim Wahl- und Einwohneramt im Neuen Rathaus unabhängig vom Wohnsitz zu unterschreiben und Unterstützungswillige wurden von dort wieder an ihre dezentralen Eintragungslokale verwiesen.

Während einerseits Magistratsdirektor Erich Wolny ständig die EDV-mäßige Vernetzung des Magistrats bejubelt und das Budget 2002 erstmals vollelektronisch durch Anmeldung der Budgetmittel der Dienststellen erstellt wurde, verunmöglicht es die Magistratsbürokratie, daß UnterstützerInnen eines Volksbegehrens in einem dezentralen Eintragungslokal wie Büchereiaußenstellen etc. unterschreiben und dies zentral EDV-mäßig protokolliert wird.

Nach Meinung der Linzer KPÖ ist eine solche Frotzelei für UnterstützerInnen eines Volksbegehrens völlig unakzeptabel. Wenn die Stadt Linz nicht willens oder in der Lage ist ausreichend über das zuständige Eintragungslokal zu informieren bzw. eine Eintragung EDV-mäßig zentral zu erfassen, dann sollten künftig Unterschriften für ein Volksbegehren nur zentral beim Wahl- und Einwohneramt erfolgen, weil dann wenigstens eine für alle gleichermaßen gültiger Anlaufstelle ersichtlich ist.


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