Bisher dachte ich, dassbei einem eingeleiteten Volksbegehren ein Aushang in jedem Wohnhaus bzw. öffentlichen Gebäude gemacht werden muß. Dieser sollte über die Eintragungsfrist und das zuständige Eintragungslokal informieren (wie es auch bei Wahlen von Gemeindeebene aufwärts geschieht).
Nun sind mir persönlich mehrere Fälle bekannt, wo dies nachweislich nicht geschehen ist. Auch bei einer Eintragungsstelle, wo ich nachfragte, wurde mir versichert, dass es diesbezüglich etliche Beschwerden gegeben hat!
Kennt jemand ähnliche Fälle bzw. wer weiß um die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Aushang genauer Bescheid?
MfG
Harald Schwarz (AHS-Lehrer, Wien)