Das Bildungsvolksbegehren wird von den Initiatoren mit falschen Zahlen & Fakten argumentiert, die Forderungen gehen oft in eine völlig falsche
Richtung:







1. Gegen Studiengebühren & für den unentgeltlichen Zugang zu Bildung und Schule!



Die Zahl der Studienanfänger wird sich wegen der Studienbeiträge nicht verändern und bleibt mit ca. 27.400 ungefähr gleich zum Vorjahr. Das Argument, durch Studienbeiträge könnten sich viele ein Studium nicht (mehr) leisten, ist dadurch widerlegt und geht ins Leere.



Durch die Studienbeiträge werden den Universitäten durch die Bereinigung der statistischen Daten, also den Wegfall der ca. 65.000 "Scheinstudierenden", erstmals realistische Zahlen als Planungsgrundlage zur Verfügung stehen.



Eine Studie der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) ergab, dass ca. 30 % der in den Universitätsstatistiken erfassten Studierenden ihr Studium nicht aktiv betrieben haben. Demnach gingen lediglich 164.400 Studierende im letzten Jahr tatsächlich ihrem Studium nach. Und diese Zahl wird trotz der Studienbeiträge gleich bleiben. Auch der Rektor der Universität Wien, Univ.Prof. Dr. Georg Winckler, hat dies gegenüber dem Radiosender 88,6 am 04. Oktober 2001 bestätigt.



Im Jahr 2000 hat dem österreichischen Steuerzahler ein Studierender ca. ATS
130.000,- pro Jahr gekostet. Durch den Wegfall der "Scheinstudierenden" geben wir jetzt rund ATS 170.000,- pro Studierenden aus. Österreich gibt damit am meisten Geld für Studierende aller OECD-Länder aus. Der OECD- Durchschnitt beträgt ATS 124.000,-.



Die Anzahl der Studienabbrecher beträgt derzeit 47 % und wird mittelfristig auf unter 40 % sinken. Österreich wird damit von der drittletzten Stelle im OECD-Vergleich ins europäische Mittelfeld vorrücken. Im Moment braucht ein Student oder eine Studentin durchschnittlich 7,4 Jahre für das Studium. Mit bereinigten Daten wird die Studiendauer auf unter 5,6 Jahre sinken.



Mit 164.400 aktiv Studierenden bei acht Millionen Einwohnern hat Österreich prozentuell gesehen mehr Studenten und Studentinnen als unsere Nachbarstaaten. So kommt die Schweiz mit sieben Millionen Einwohnern auf 95.000 Studierende, Bayern mit 12 Millionen Einwohnern auf 150.000. Mit einem Anteil der Studierenden am gleichaltrigen Wohnbevölkerungsanteil von 22 Prozent wird Österreich weiterhin vor Deutschland mit 20 Prozent liegen.





2. Für ein sozial gerechtes Schüler- und Studienbeihilfensystem



Diese Forderung ist längst überholt!



Mit 01. Oktober 2001 wurden die Studienbeihilfen um ATS 10.000,- pro Jahr erhöht. Gleichzeitig wurde die Zuverdienstgrenze auf eine Jahresdurchrechnung umgestellt und deutlich auf ATS 100.000,- pro Jahr angehoben.



Durch die Anhebung der Einkommensgrenze, bis zu der ein Stipendium bezogen werden kann, wurde der Kreis der Studienbeihilfebezieher um rund 12.500 ausgeweitet. Viele, die derzeit keinen Anspruch haben - gerade aus dem Mittelstand - werden in Hinkunft auch Studienbeihilfe erhalten.



Im Jahr 2000 gab es 30.000 Studienbeihilfebezieher, die eine durchschnittliche Studienbeihilfe in der Höhe von ATS 53.500,- pro Jahr erhielten. Der Anteil der Studienbeihilfenbezieher betrug 14 Prozent und wird durch die Neuregelung auf rund 25 Prozent steigen. Dass damit jeder 4. Studierende Studienbeihilfe beziehen wird, ist nicht nur auf die Bereinigung der Statistik zurückzuführen: Die für Beihilfe bereitgestellten Mittel wurden von ATS 1,55 Mrd. um ATS 450 Mio. auf insgesamt ATS 2 Mrd. ausgeweitet. Das ist weit mehr als je zuvor zur Verfügung gestellt wurde.



Es kam damit zu einer Ausweitung der Studienbeihilfen in Breite und Höhe zur Sicherung der sozialen Gerechtigkeit, besonders für Familien mit mehreren Kindern.





3. Für ein leistungsorientiertes universitäres Dienstrecht, das durchgehende Laufbahn ermöglicht!



Auch diese Forderung wurde bereits umgesetzt!



Im Mittelpunkt der Reformmaßnahmen im Universitätsbereich stand die Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten. Es war daher unumgänglich, auch die dienstrechtlichen Bestimmungen an die Wettbewerbsbedingungen des europäischen Wissenschaftsraumes anzupassen. Mit der Reform des Universitätslehrerdienstrechts wurde ein modernes, leistungsorientiertes, vertragliches und flexibles Dienstrecht geschaffen.



Folgende fünf Personalkategorien wurden im neuen Dienstrecht umgesetzt:





a.. wissenschaftlicher Mitarbeiter
b.. Universitätsassistent
c.. Vertragsprofessor im befristeten Dienstverhältnis
d.. Universitätsprofessor im unbefristeten Dienstverhältnis
e.. Staff-Scientist


Mit All-inclusive-Entgelten wird der Funktionalität der einzelnen Arbeitsplätze im Gefüge des Universitätsbetriebes besser entsprochen. Die Bezüge werden über die Vertragsauer neu gestaltet, sodass das Einstiegsgehalt höherer ist (Gehaltswippe).



Statt pragmatisierter Dienstverhältnisse tritt das Vertragsbediensteten-recht für alle Neueintretenden ab 1. Oktober 2001 in Kraft.



Durchgehende Universitätskarrieren sind bei Vorhandensein der entsprechenden Stelle und positiver Qualitätsevaluierung möglich. Der Übergang auf die einzelnen Karrierestufen erfolgt in der Regel mit Ausschreibung, Bewerbungsverfahren und Evaluierung.





4. Gegen Kürzungen & für Reformen im Bildungsbereich



Es gibt keine Kürzungen im Bildungsbudget! Jeder 7. Steuerschilling wird in Bildung investiert.



Das Bildungsbudget erreicht im Jahr 2002 mit ATS 110 Mrd. den höchsten Anteil an den Ausgaben des Bundes, den es jemals gehabt hat. Wir geben im Vergleich zu 1998 im Jahr 2002 beinahe ATS 13,7 Mrd. mehr aus. Die Ausgaben in den anderen Ministerien sind um 4,2 %, im Bildungsbereich dagegen um 8,5 % gestiegen.



Heuer erhalten die Universitäten aus der "Universitätsmilliarde" bereits ATS 500 Mio. zur Verbesserung des Studienbetriebes. Nächstes Jahr wird es ATS 1 Mrd. sein.





5. Schaffung einer bundesgesetzlichen Regelung für neue Formen der Kooperation zwischen den verschiedenen Schularten (horizontal und vertikal)



Es gibt bereits längst diverse Kooperationen von Hauptschulen mit weiterführenden anderen Schultypen.



Verwaltungsreform heißt für uns, nicht permanent neue Gesetze zu erfinden, sondern bereits bestehende Möglichkeiten, die es ja gibt, auch zu nutzen.





6. Für das Recht auf schulische Berufsausbildung (Vollzeitberufsschule)



Hinter dieser Forderung steht, dass damit eine Vollzeitberufsschule für jene gemeint ist, die keine Lehrstelle finden. Diese Form der Berufsfachschule ist nicht mit dem bestehenden Schulsystem konform.



Die meisten Jugendlichen, die keine geeignete Lehrstelle finden, wollen meist bewusst keine Schule mehr besuchen. Es gibt für diese Fall bereits eine genügend große Auswahl an möglichen weiterführenden Schulen, wie zB die berufsbildenden mittleren Schulen. Die Berufsfachschule stellt dafür keinesfalls ein taugliches Mittel dar.





7. Für die Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen
auf 25



Diese Forderung widerspricht der Realität. Die tatsächlichen durchschnittlichen Klassenschülerzahlen betrugen im Schuljahr 2000/2001 19,8 für die Volksschulen, 22,9 für die Hauptschulen, 24,5 für die Allgemeinbildenden Höheren Schulen und 24,3 für die Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen.



Es ist daher verzerrend auf die gesetzlich festgeschriebenen Klassenschülerhöchstzahlen abzustellen, die de facto nur in Ausnahmefällen erreicht werden. Die Möglichkeit von Begleit- bzw. Stützlehrern, die Wahlpflichtfächer in der AHS, die Gruppenteilungen in der BMHS, die Leistungsgruppen in der HS und die fächerübergreifenden Unterrichtsmöglichkeiten durch die Freiräume der Autonomie führen üblicherweise zu Unterrichtssituationen mit weniger Schülern.



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