>7. Für die Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen
>auf 25
>
>Diese Forderung widerspricht der Realität. Die tatsächlichen
>durchschnittlichen Klassenschülerzahlen betrugen im Schuljahr 2000/2001
>19,8 für die Volksschulen, 22,9 für die Hauptschulen, 24,5 für die
>Allgemeinbildenden Höheren Schulen und 24,3 für die Berufsbildenden
>Mittleren und Höheren Schulen.
>
>Es ist daher verzerrend auf die gesetzlich festgeschriebenen
>Klassenschülerhöchstzahlen abzustellen, die de facto nur in
>Ausnahmefällen erreicht werden. Die Möglichkeit von Begleit- bzw.
>Stützlehrern, die Wahlpflichtfächer in der AHS, die Gruppenteilungen in
>der BMHS, die Leistungsgruppen in der HS und die fächerübergreifenden
>Unterrichtsmöglichkeiten durch die Freiräume der Autonomie führen
>üblicherweise zu Unterrichtssituationen mit weniger Schülern.
Ich wäre schon zufrieden, wenn die derzeit gesetzlich gültige
Klassenschülerhöchstzahl von 30 an allen BMHS eingehalten würde. Gerade an
unseren Schulen wird diese Bestimmung oft sehr eigenartig (und sicher nicht
im Sinn des Gesetzgebers) ausgelegt, sodass Klassen mit 36 Schülern
eröffnet werden usw.
MfG Martin Weissenboeck
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