>Es gab (und gibt meines Wissens)
>eine gewisse Entschädigung für die Beteiligten an den
>(Versuchs-)Schulen.

Diese "gewisse" Entschädigung = Höherwertigkeit von Stunden oder einmalige Belohnungen (falls es solche überhaupt noch gibt, was ich zumindest für die Pflichtschulen bezweifle) ist NICHT als Abgeltung von Mehrdienstleistungen = Überstunden gedacht, sondern als Entschädigung für den erhöhten Arbeitsaufwand in Versuchsschulen.

Es kann also nicht so sein, dass die nichtbezahlten MDL durch diese Entschädigung abgedeckt sind.

Ilse Schindler

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