Lieber Kollege Ekkehard Muther!

Ich habe Ihrer Zuschrift im Lehrerforum entnommen, dass Ihr Rechtsschutz um Klassen besser ist als bei der GÖD. Der Hauptunterschied besteht anscheinend darin, dass bei Ihnen auch Kolleginnen gegen Kolleginnen klagen können.

Das kann ich u.a. folgendermaßen interpretieren:

1. UBG-Mitgliederinnen streiten besonders gern miteinander. Beide/alle Streitparteien bekommen ihren Rechtsanwalt von der UBG finanziert, die damit eine Möglichkeit gefunden hat, die eingehobenen Mitgliedsbeiträge wieder unters Volk bzw. unter die Advokaten zu bringen. 2. UBG-Mitgliederinnen wirds sehr leicht gemacht, Nichtmitglieder zu klagen (moppen). 3. Die UBG entscheidet willkürlich, welcher Streithansl unterstützt wird und welcher nicht. Das kommt mir wahrscheinlich vor, weil man ja laut Statuten auch willkürlich aus dem Verein ausgeschlossen werden kann. 4. Die ganze Gschicht ist nicht sonderlich gut durchdacht, draufzahlen tun die Mitglieder. 5. Es ist eh nicht alles so ernst gemeint, und wenn man dann was braucht, bekommt man dann doch nix.

Vielleicht können Sie mir auf einer Skala von 1 bis 10 mitteilen, wie weit diese Punkte zutreffen?


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Mit interessiertem Gruß, Alfred Kotzina

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