S.g. Koll. Kotzina

Ihr Beitrag zeigt richtigerweise auf, dass der Rechtsschutz die Archillesferse der UBG ist, dass hier - unter besonderen Bedingungen - ein meiner Ansicht nach nicht ausreichend durchdachter Vertrag mit einer Versicherung eingegangen wurde. Trotz alledem finde ich es nicht richtig und fair, in polemische Fragestellungen Behauptungen zu verpacken, die entweder gar nicht zutreffen oder einen bewußten Missbrauch vorhandener Möglichkeiten unterstellen.

Zur Geschichte des UBG Rechtsschutzes ist anzumerken, dass der Rechtsschutz der GÖD an entscheidenden Stellen unzureichend ist. Die GÖD distanziert sich von jedem GÖD Mitglied, wenn von ihr ein Rechtsschutz gegen ein anderes GÖD Mitglied gewünscht wird. Wenn wir uns aber vor Augen halten, dass in solchen Streitfällen auf der einen Seite Arbeitgeber-, auf der anderen Seite Arbeitnehmer-Interessen stehen, so ergibt sich daraus zwangsläufig, dass sich Mitglieder naturgemäß im Stich gelassen fühlen. Wenn die Macht der Direktoren durch die neuen Bestimmungen noch ausgeweitet wird, besteht vermehrt ein größerer Rechtsschutz-Bedarf. Das hat mit vorsätzlichem Mobbing oder mit provokanter Streitlust an sich überhaupt nichts zu tun.

Ich stelle mir vor, dass ihre Frage dahin zielt, welche Vor- bzw. Nachteile eine Versicherungsgesellschaft bieten kann. Ich denke, dass allgemein bekannt ist, dass je kompletter ein Rechtsschutz ist, umso höher wird auch die berechnete Prämie. Als ein Kostenfaktor ist hier die Rechtsberatung zu nennen. Diese über eine Versicherung zu organisieren, ist sicher nicht die kostengünstigste Variante. Schon ab einer relativ kleinen Mitgliederzahl rechnet sich ein Berater-Vertrag mit einem Juristen. Jede RS Versicherung sollte aus einer Haftpflichtkomponente (zum Schutz des Vermögens und der Abwehr willkürlicher Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer) bestehen. Das ist recht billig zu versichern. Die eigentliche RS-Versicherung soll das Kostenrisiko bei der Wahrung rechtlicher Interessen abdecken. In einer solchen Versicherung werden inkludiert sein die Verteidigung in einem Straf- oder Zivilprozess-Verfahren durch eine festgelegte Anzahl von Instanzen. Die Versicherungen bieten oft auch die freie Anwaltswahl. Das erhöht natürlich die Kosten, bringt aber nicht unbedingt einen Vorteil für den Versicherten. Die Versicherung ist von sich aus daran interessiert, dass möglichst viele Rechtsfällle zugunsten ihrer Versicherungsnehmer ausgehen, sie hat den besseren Überblick über die Leistungen und Erfolge von Anwälten Wenn eine Gewerkschaft mit Anwälten zusammenarbeitet, dann empfiehlt es sich zu wissen, wer in welche Sachgebiete bereits hinreichend eingearbeitet ist.

Zusammenfassend: Ihre Vermutung, dass die geschlossenen Verträge ohnehin nicht gelten oder nicht eingehalten würden, sind pure Spekulation. Meine Kritik setzt dort an, wo Leistungen, die durchaus auch nach einem basisdemokratischen Konzept von den Mitgliedern selbst erbracht werden könnten, nach dem Grundsatz der Solidarität, auf diese Weise abgeschoben werden an Leute, die die Sache eher durch die Brille des Gesetzbuches sehen und die Chancen nach persönlichen Erfahrungen in ihrem Alltag bewerten. Ein direkter Vergleich der Rechtsschutzsysteme von GÖD und UBG würde allerdings auch mich brennend interessieren, zum Vergleich möchte ich anregen, auch einen Blick auf die deutsche GEW (Gewerkschaft Eriehung und Wissenschaft) http://www.gew.de/service/rechtsschutz/texte/d_index.html
zu werfen. An den RS-Bestimmungen hat sich meines Wissens auch nichts durch die Organisationsreform (ver.di fb5) geändert.

Mit ebenfalls interessierten Grüßen
Günter Wittek


----- Original Message -----
From: Alfred Kotzina
To: lehrerforum@ccc.at
Sent: Wednesday, November 21, 2001 7:39 PM
Subject: LF: Rechtsschutz der UBG

Lieber Kollege Ekkehard Muther!

Ich habe Ihrer Zuschrift im Lehrerforum entnommen, dass Ihr Rechtsschutz um Klassen besser ist als bei der GÖD. Der Hauptunterschied besteht anscheinend darin, dass bei Ihnen auch Kolleginnen gegen Kolleginnen klagen können.

Das kann ich u.a. folgendermaßen interpretieren:

1. UBG-Mitgliederinnen streiten besonders gern miteinander. Beide/alle Streitparteien bekommen ihren Rechtsanwalt von der UBG finanziert, die damit eine Möglichkeit gefunden hat, die eingehobenen Mitgliedsbeiträge wieder unters Volk bzw. unter die Advokaten zu bringen. 2. UBG-Mitgliederinnen wirds sehr leicht gemacht, Nichtmitglieder zu klagen (moppen). 3. Die UBG entscheidet willkürlich, welcher Streithansl unterstützt wird und welcher nicht. Das kommt mir wahrscheinlich vor, weil man ja laut Statuten auch willkürlich aus dem Verein ausgeschlossen werden kann. 4. Die ganze Gschicht ist nicht sonderlich gut durchdacht, draufzahlen tun die Mitglieder. 5. Es ist eh nicht alles so ernst gemeint, und wenn man dann was braucht, bekommt man dann doch nix.

Vielleicht können Sie mir auf einer Skala von 1 bis 10 mitteilen, wie weit diese Punkte zutreffen?
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Mit interessiertem Gruß, Alfred Kotzina





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