> Lieber Kollege Ekkehard Muther!
>
> Ich habe Ihrer Zuschrift im Lehrerforum entnommen, dass Ihr
> Rechtsschutz um Klassen besser ist als bei der GÖD. Der
> Hauptunterschied besteht anscheinend
> darin, dass bei Ihnen auch Kolleginnen gegen Kolleginnen
> klagen können.
Der Hauptunterschied besteht definitiv darin, dass bei der Rechtsschutzversicherung der UBG ein Rechtsanspruch auf Rechtsbeistand besteht, während das Rechtsbüro der GÖD die Möglichkeit hat, seinen Mitgliedern den Rechtsanspruch ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Uns sind Fälle bekannt, in denen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde. Weiters besteht bei der Bildungsgewerkschaft auch ein Rechtsanspruch auf Vertretung gegen ein anders Mitglied. Bei der GÖD ist ein Rechtsbeistand gegen ein anders ÖGB-Mitglied (z.B. einen
Vorgesetzten) jedenfalls ausgeschlossen.
MkG Eugen Drexel,
Vorstandsmitglied der Unabhängigen BildungsGewerkschaft, Dornbirn
e-Mail: eugen.drexel@aon.at Tel: (+43) 05572/34334
Sonnengasse 20c, 6850 Dornbirn
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