Peter Friebel schrieb:
> Selbstverständlich wird ein GÖD-Mitglied, das von seinem Vorgesetzten
> in seinen Rechten verletzt worden ist, durch den Rechtsschutz
> der GÖD gegen
> den Dienstgeber vertreten - und zwar vermutlich besser als durch
> irgendeinen anderen Rechtsschutz, denn die Anwälte, die die GÖD
> beschäftigt, haben auf diesem Gebiet langjährige Erfahrung und auch
> entsprechende Erfolge aufzuweisen.

Zur "Selbstverständlichkeit" des Rechtsschutztes der GÖD nochmals: GÖD-Mitglieder haben keine Rechtsschutzversicherung, sie haben keinen Rechtsanspruch auf Rechtsbeistand. Sie können sich quasi als Bittsteller an das Rechtsbüro der GÖD wenden, dieses kann ihnen eine Vertretung ohne Angabe von Gründen verweigern.

Die Mitgliedschaft bei der Unabhängigigen Bildungsgewerkschaft beinhaltet eine echte Rechtsschutzversicherung. Jedes Mitglied hat nach einer 3-monatigen Wartezeit einen Rechtsanspruch auf Rechtsschutz. Besonders interessant ist dabei der Beratungsrechtschutz: Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für eine mündliche Rechtsauskunft durch einen vom Versicherer ausgewählten Rechtsanwalt oder Notar. Diese Rechtsauskunft kann sich auf Fragen aus allen Gebieten des europäischen Rechts, ausgenommen Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgabenrecht beziehen. Eine Beratung kann vom Versicherungsnehmer einmal monatlich in Anspruch genommen werden. Darin ist auch noch einen Schreiben des beauftragte Anwalts oder Notars an den Kontrahenten enthalten.

MkG Eugen Drexel,
Vorstandsmitglied der Unabhängigen BildungsGewerkschaft, Dornbirn

e-Mail: eugen.drexel@aon.at Tel: (+43) 05572/34334
Sonnengasse 20c, 6850 Dornbirn

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