Werter Kollege Kotzina,
leider kann ich Ihnen nur 0 Punkte zuerkennen. Auch als Polemik ist Ihr Beitrag von geringer Qualität, von klassischem GÖD-FCG-Niveau. Zur Sache: Der Hauptunterschied zwischen Bildungsgewerkschafts- und GÖD-Rechtsschutz besteht nicht - wie Sie behaupten - darin, dass bei uns Mitglieder Mitglieder klagen können, sondern dass ihnen vom GÖD-Vorstand der Rechtsschutz NICHT verweigert werden kann. Ob ein Mitglied ein Verfahren riskiert, hängt in der Praxis von den Erfolgsausichten ab. Zwei Beispiele: Unsere Obfrau lässt die Nichtbezahlung der Klassenvorstandschaft, die ja zu den Dienstpfichten gehört, (verfassungs-)rechtlich überprüfen. Meinen Sie, werter Herr, dass die GÖD - die diese Schweinerei erfunden hat - , dafür Rechtsschutz gewähren würde? Anderes Beispiel: Ich hatte in meinem ersten Dienstjahr große Schwierigkeiten mit einem hinterhältigen Direktor, der mir gegenüber zwar nichts beanstandete, sich aber beim LSR für eine negative Beurteilung meines Probejahrs stark machte. Zufällig war selbiger Direktor oberster Gewerkschaftsvertreter des Landes. Das Ausmaß an Unterstützung, das mir seitens der GÖD zuteil wurde, war demensprechend nullwertig. Eines ersuche ich Sie abschließend zu Kenntnis zu nehmen: es geht nicht immer gleich um rechtliche Schritte, Anzeigen oder Klagen. Meist genügt ja die Klagsmöglichkeit, um Konflikte zu lösen. Ein allerletztes: die Leistungen (Höhe der Rechtskosten, die übernommen werden etc) können Sie selbst mit den Informationen auf unserer Homepage
(www.bildungsgewerkschaft.at) vergleichen. Viel Spaß!
Gruß
Ekkehard Muther
PS: Es heißt (von engl. to mob, attackieren); man lernt nie aus, nicht wahr?
----- Original Message -----
From: Alfred Kotzina
To:
Sent: Wednesday, November 21, 2001 7:39 PM
Subject: LF: Rechtsschutz der UBG


> Lieber Kollege Ekkehard Muther!
>
> Ich habe Ihrer Zuschrift im Lehrerforum entnommen, dass Ihr
> Rechtsschutz
um
> Klassen besser ist als bei der GÖD. Der Hauptunterschied besteht
anscheinend
> darin, dass bei Ihnen auch Kolleginnen gegen Kolleginnen klagen
> können.
>
> Das kann ich u.a. folgendermaßen interpretieren:
>
> 1. UBG-Mitgliederinnen streiten besonders gern miteinander. Beide/alle
> Streitparteien bekommen ihren Rechtsanwalt von der UBG finanziert, die
damit eine
> Möglichkeit gefunden hat, die eingehobenen Mitgliedsbeiträge wieder
> unters Volk bzw. unter die Advokaten zu bringen. 2.
> UBG-Mitgliederinnen wirds sehr leicht gemacht, Nichtmitglieder zu
klagen
> (moppen).
> 3. Die UBG entscheidet willkürlich, welcher Streithansl unterstützt
> wird
und
> welcher nicht. Das kommt mir wahrscheinlich vor, weil man ja laut
> Statuten auch willkürlich aus dem Verein ausgeschlossen werden kann.
> 4. Die ganze Gschicht ist nicht sonderlich gut durchdacht, draufzahlen
> tun die Mitglieder. 5. Es ist eh nicht alles so ernst gemeint, und
> wenn man dann was braucht, bekommt man dann doch nix.
>
> Vielleicht können Sie mir auf einer Skala von 1 bis 10 mitteilen, wie
> weit diese Punkte zutreffen?
>
>
> --
> Mit interessiertem Gruß, Alfred Kotzina
>
> GMX - Die Kommunikationsplattform im Internet. http://www.gmx.net
>
> --
> Diese Liste wird vom Computer Communications Club (http://www.ccc.at)
> betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein
e-mail
> an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im
> Nachrichtentext.
>
>

--
Diese Liste wird vom Computer Communications Club (http://www.ccc.at) betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein e-mail an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im Nachrichtentext.