Eugen Drexel schrieb:
>
> > Lieber Kollege Ekkehard Muther!
> >
> > Ich habe Ihrer Zuschrift im Lehrerforum entnommen, dass Ihr
> > Rechtsschutz um Klassen besser ist als bei der GÖD. Der
> > Hauptunterschied besteht anscheinend
> > darin, dass bei Ihnen auch Kolleginnen gegen Kolleginnen
> > klagen können.
>
> Der Hauptunterschied besteht definitiv darin, dass bei der
> Rechtsschutzversicherung der UBG ein Rechtsanspruch auf Rechtsbeistand
> besteht, während das Rechtsbüro der GÖD die Möglichkeit hat, seinen
> Mitgliedern den Rechtsanspruch ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
> Uns sind Fälle bekannt, in denen von dieser Möglichkeit Gebrauch
> gemacht wurde. Weiters besteht bei der Bildungsgewerkschaft auch ein
> Rechtsanspruch auf Vertretung gegen ein anders Mitglied. Bei der GÖD
> ist ein Rechtsbeistand gegen ein anders ÖGB-Mitglied (z.B. einen
> Vorgesetzten) jedenfalls ausgeschlossen.
>
> MkG Eugen Drexel,
> Vorstandsmitglied der Unabhängigen BildungsGewerkschaft, Dornbirn
>
>S.g. Kollege Drexel!
Wenn Sie sagen, daß Ihnen Fälle bekannt sind, in denen die GÖD Rechtsschutz (das meinten Sie wohl, als Sie "Rechtsanspruch" schrieben) ohne Angabe von Gründen verweigert hat, dann wäre es doch von Interesse für das LF, von solchen Fällen Kenntnis zu erlangen - wenn auch anonymisiert, es geht ja nicht um Personen, sondern ums Prinzip.
Weiters würde mich interessieren, wie z.B. ein (konstruierter) Fall aussehen könnte, wo man ein anderes UBG- (oder ÖGB-) Mitglied ALS PRIVATPERSON UND NICHT ALS AMTSPERSON mit Hilfe des UBG-Rechtsschutzes klagen kann. Damit kann ja wohl nicht gemeint sein, daß ich z.B. gegen einen Kollegen gerichtlich zu Felde ziehe, der am Lehrerparkplatz mein Auto mit seinem angerempelt hat und das dann leugnet - oder doch?
Mit neugierigen Grüßen
Erich Wallner
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