S.g. Kollege Wallner!

Die Sachelage ist auch ohne anonymisierte oder virtuelle Beispiele klar: GÖD und UBG bieten den KollegInnen zwei unterschiedliche Produkte an. Das Produkt der UBG ist das bessere, das der GÖD ist das schlechtere. Ob die KollegInnen das bessere Podukt wollen, oder ob sie sich mit dem schlechteren begnügen, können sie selbst entscheiden.

MkG
Eugen Drexel

> Wenn Sie sagen, daß Ihnen Fälle bekannt sind, in denen die GÖD
> Rechtsschutz (das meinten Sie wohl, als Sie "Rechtsanspruch"
> schrieben) ohne Angabe von Gründen verweigert hat, dann
> wäre es doch von Interesse für das LF, von solchen Fällen
> Kenntnis zu erlangen - wenn auch
> anonymisiert, es geht ja nicht um Personen, sondern ums Prinzip.
>
> Weiters würde mich interessieren, wie z.B. ein
> (konstruierter) Fall aussehen könnte, wo
> man ein anderes UBG- (oder ÖGB-) Mitglied ALS PRIVATPERSON UND NICHT
> ALS AMTSPERSON mit Hilfe des UBG-Rechtsschutzes klagen kann. Damit
> kann ja wohl nicht gemeint sein, daß ich
> z.B. gegen einen Kollegen gerichtlich zu Felde ziehe, der am
> Lehrerparkplatz mein Auto mit
> seinem angerempelt hat und das dann leugnet - oder doch?
>
> Mit neugierigen Grüßen
>
> Erich Wallner
> --
> Diese Liste wird vom Computer Communications Club (http://www.ccc.at)
> betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein
> e-mail an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im
> Nachrichtentext.
>
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