Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die UBG gibt es nicht nur in Vorarlberg, es gibt sie auch schon in Niederösterreich. Und ihre Mitglieder bringen mit diesem Schreiben zum Ausdruck, dass sie n i c h t mit dem LDG-neu einverstanden sind, dass sie n i c h t bereit sind, stillschweigend ihr Haupt zu beugen und sich ergeben in ihr Schicksal zu fügen.

Wie viel den vorgesetzten Behörden (BM, LSR) an den ihnen unterstellten LehrerInnen liegt, werden die Antworten zeigen. Ich werde Sie gerne darüber informieren.

Johanna Kainz
Vertreterin der UBG in NÖ

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Johanna Kainz
Vertreterin der Unabhängigen Bildungsgewerkschaft in Niederösterreich

Cumberlandstraße 63/3
kainz@nextra.at

1140 Wien
Tel.&Fax: 01 894 53 12
Handy: 0664 78 66 241


Wien, 19. Nov. 2001

Frau
Elisabeth Gehrer
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Minoritenplatz 5
1014 Wien


Sehr geehrte Frau Bundesminister!

Die Änderungen im Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz wurden gemeinsam von der Bundessektion 10 der GÖD und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erarbeitet und sind seit September d.J. für die österreichischen LandeslehrerInnen Gesetz.

Dieses Gesetz entwertet eindeutig die Tätigkeit der LehrerInnen. Es setzt den Wert der Arbeit herab, die LehrerInnen vollbringen, wenn sie in der Klasse stehen und mit Kindern arbeiten. Dort müssen sie in der Lage sein, jederzeit auf jedes einzelne Kind eingehen zu können, sowohl fachlich als auch pädagogisch optimal zu agieren. Dies erfordert ungleich mehr Kraft und Energie als z.B. eine Sammlung durchzuführen. Dieses LDG-neu wertet aber beide Tätigkeiten gleich.

Außerdem ist es nicht einzusehen, dass die Vor- und Nachbereitung einer Deutsch-, Englisch- oder Mathematikstunde gleichwertig ist wie die einer Turnstunde.

Für eine Gleichsetzung der Wertigkeiten für Unterrichtsverpflichtung, Vor- und Nachbereitung sowie "sonstiger Tätigkeiten" wie es der § 43 Abs. 1 vorsieht, kann wohl kaum jemand eintreten, der an einer verantwortungsbewussten Arbeit der PädagogInnen interessiert ist. Eine gesetzliche Gleichsetzung bedeutet doch, dass LehrerInnen für die Erziehung der Kinder nicht mehr an persönlicher Energie einsetzen müssen als z.B. für die Verwaltung eines Geografiekabinetts.

Auch wenn dieses Gesetz noch in Erprobung ist und vielleicht danach zurückgenommen wird, so bedeutet es doch, dass viele LehrerInnen in der Zwischenzeit aufgrund der Abwertung ihrer Arbeit in die innere Emigration gehen.

Da Sie, sehr geehrte Frau Bundesminister, selbst Lehrerin waren und derzeit einen großen Teil der Verantwortung für die Zukunft unserer Jugend tragen, wissen Sie, welchen Schaden Demotivation anrichten kann. In diesem Sinne fordern wir Sie auf, alles zu tun, damit dieses Gesetz ab dem kommenden Schuljahr keinen Schaden mehr anrichten kann.

Mit freundlichen Grüßen

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Johanna Kainz

Ergeht durchschriftlich an:
Die Vorsitzenden der Parlamentsklubs der SPÖ, FPÖ, ÖVP, Grüne APA, Die Presse, Der Standard, Kurier, Kronenzeitung, News, Profil, Falter, ORF, NÖN, Salzburger Nachrichten






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