Ob wir darauf je konkrete Antworten bekommen?

*****************************

Johanna Kainz
Vertreterin der Unabhängigen Bildungsgewerkschaft in Niederösterreich

Cumberlandstraße 63/3
kainz@nextra.at
1140 Wien
Tel.&Fax: 01 894 53 12

Handy:
0664 78 66 241


An das
Amt des
Niederösterreichischen Landesschulrates

Rennbahnstraße 29
3109 St.
Pölten
Wien, 19. November 2001


Betreff
Fragen zum Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz

Die Änderungen im LDG-neu führen zu großen Belastungen der Kollegenschaft und zu Irritationen durch deren Auslegung einzelner SchulleiterInnen. Daher ersuchen wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Gibt das LDG-neu den LeiterInnen von Hauptschulen in NÖ das Recht, allein zu entscheiden, ob
a) an ihrer Schule alle LehrerInnen weiterhin die Klassenvorstandsstunde als Abschlagstunde ihrer Unterrichtsverpflichtung beibehalten,
b) die Unterrichtstätigkeit der LehrerInnen 20 oder 21 Stunden beträgt,
c) bestimmte LehrerInnen nur 18 Stunden unterrichten müssen, auch wenn sie nicht IT-Kustoden oder Bibliothekare sind,
d) die "sonstigen Tätigkeiten" eines Lehrers aus "Topf C" so hoch zu bewerten sind, dass seine Unterrichtstätigkeit eben auf 18 Stunden pro Woche herabgesetzt werden kann?


Da es in Wien derartige Unterschreitungsmöglichkeiten nicht gibt, möchten wir gerne wissen, ob die nö. Gesetzgebung den SchulleiterInnen die alleinige Beurteilung über die Wertigkeit der LehrerInnenarbeit gibt.

2) Außerdem möchten wir geklärt wissen, ob die LeiterInnen die LehrerInnen über ihre Entscheidungen und die dafür vorliegenden Begründungen in Konferenzen informieren müssen.

3) Erlaubt es die nö. Schulgesetzgebung, dass in der einen Schule ein Leiter/eine Leiterin die Lehrer zu einer wöchentlichen Sprechstunde verpflichtet und der Leiter der Nachbarschule diese in die Einrechnung des "C-Topfs" verbietet?

4) Ist es dem Schulleiter gestattet, einen Kollegen mit einer Lehrverpflichtung von zehn Wochenstunden (Teilzeit) zu einer Weiterbildung von über 60 Stunden zu verpflichten, was für eine Mutter mit mehreren Kleinkindern bedeutet, dass sie an mindestens einem Wochentag am Nachmittag nicht zu Hause sein kann.

5) Oder gibt es von Seiten des Landes Niederösterreich einen klaren Katalog, welche Maßnahmen bezüglich des neuen LDG auf die LehrerInnen zukommen?

6) Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlagen gibt es multifunktionale Stunden und was bedeuten sie?

Wir hoffen auf eine klare Beantwortung unserer Fragen.

Mit freundlichen Grüßen
Johanna Kainz
Für die Unabhängige Bildungsgewerkschaft in NÖ


Durchschriftlich an:
Die Vorsitzenden der Landtagsklubs der ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne APA, Die Presse, Der Standard, Kurier, Kronenzeitung, News, Profil, Falter, ORF, NÖN, Salzburger Nachrichten, Liesinger Bezirkszeitung




--
Diese Liste wird vom Computer Communications Club (http://www.ccc.at) betrieben. Um sich aus der Liste austragen zu lassen, senden Sie ein e-mail an majordomo@ccc.at mit dem Befehl "unsubscribe lehrerforum" im Nachrichtentext.