Liebe Kollegin Kainz!
Johanna Kainz schrieb:
>
> Bedeutet dies, dass "Berufsorientierung" als Überstunde oder innerhalb
> der Lehrverpflichtung unterrichtet wird? Wenn ja, dann ist es Teil der
> Lehrplanerfüllung. Und wenn es das ist, ist doch auch nicht
> einzusehen, warum man als Lehrer jährlich eine Erklärung zu
> unterschreiben hat, ob man den Lehrplan erfüllen wird oder nicht.
Bei der "Berufsorientierung" handelt es sich um eine "Verbindliche Übung", die seit 1998 im Lehrplan der 3. und 4. Klasse AHS (und ich glaube auch Hauptschule - falls ich mich irre, bitte ich einen Hauptschul-Insider, mich zu korrigieren) vorgesehen ist. "Verbindliche Übung" bedeutet: Die Schüler müssen teilnehmen, bekommen aber keine Note.
Da schon 1996 einigen Pflichtgegenständen in der 1. bis 3. Klasse Stunden weggenommen worden waren (angeblich zur Entlastung der Kinder, in Wahrheit aber wohl eher als Einsparung), gab es natürlich im Vorfeld der Einführung dieser "Verbindlichen Übung" große Befürchtungen.
Deshalb wurde es der Schulautonomie überlassen zu entscheiden, ob entweder irgendwelche Gegenstände gekürzt werden und die Berufsorientierung in demselben Ausmaß (insgesamt 1-4 Wochenstunden, davon 0-1 in der 2. Klasse, 0-1 in der 3. Klasse und 1-2 in der 4.
Klasse) als eigener Gegenstand in die Stundentafel aufgenommen wird oder ob die Berufsorientierung in die anderen Gegenstände integriert wird.
Im Fall der Integration der Berufsorientierung in die anderen Gegenstände müssen in der 3. und 4. Klasse je 32 Stunden Berufsorientierung gehalten werden. Das lässt sich z.B. durchführen, indem jeder Lehrer, der in der 3. oder 4. Klasse unterrichtet, zu Beginn des Schuljahres mitteilt, in wie vielen Stunden er in seinem Gegenstand Inhalte der Berufsorientierung unterrichten wird.
Da in einigen Gegenständen ohnehin Inhalte im Lehrplan stehen, die auch zur Berufsorientierung passen, lässt sich auf diese Art das Plansoll von 32 Stunden erfüllen, ohne dass Gegenstände gekürzt werden müssen. Im Klassenbuch steht dann eben beim Lehrstoff auch "Berufsorientierung" dabei.
Da es sich dabei um keine zusätzlichen Unterrichtsstunden handelt, ist das Ganze für die Bezahlung völlig irrelevant. Mit den "Dienstvereinbarungen" nach dem Jahresnormmodell hat es also überhaupt nichts zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Friebel
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