werter kollege hiller,
begutachtung und kampf gegen gesetze kann wohl nicht vom wohlwollen des gesetzgebers abhängen. wenn die gödwerkschaft wollen hätte, so wären schon kampfmaßnahmen, um sich als verhandlungspartner über das bbg zu etablieren, möglich gewesen.
insofern ist ihre ausrede natürlich mehr als fadenscheinig. wofür würde es denn eine interesensvertretung brauchen, wenn die immer nur dann vertritt, wenn sie die gegenseite ausdrücklich dazu einlädt?
aber natürlich haben sie dann als alles gelaufen war, und brotkrümel verteilt wurden, aufrichtig, mit löwenmut und heldenhaft nachverhandelt.
mfg roland czernitc