Betrifft: Wiener SSR-Erhebung von BBG-Auswirkungen auf den Arbeitsplatz Schule
Liebe KollegInnen der Wiener AHS-DAs und GBAs!
Der SSR für Wien hat per Erlass eine Umfrage gestartet, die vom 7. bis 11.12.01 an den Wiener Schulstandorten die Auswirkungen der seit September wirksamen Sparmaßnahmen (Budgetbegleitgesetz bzw. LDG neu) auf die Arbeit/Befindlichkeit der LehrerInnen und auf die Schulqualität allgemein hat. Der Fragebogentext folgt im Anhang, in der Anfangsphase dieses Erhebungs-Projektes waren je einE VertreterIn des FA Wien-AHS eingebunden FCG, FSG), allerdings wurde der Text aufgrund von Kritik von DirektorInnenvertreterinnen und aus den Reihen der LSI noch verändert, die Endfassung wurde dem FA nicht mehr vorgelegt. Deshalb habe ich als UG-Vertreter auch keine Fragen in den LehrerInnenfragebogen hineinreklamieren können, die nur im Fragebogen für die DirektorInnen stehen, wie z.B. die zur Motivation der LehrerInnen für KV-, Kustodiatsübernahme, für Schulentwicklung, für Schulveranstaltungen u.ä., ebensowenig den Vorschlag der Ausweitung auf alle Schulstufen, auch wenn damitr eine parallele Auswertung mit Pflichtschulen schwieriger wird.
Die Erhebung des Wiener SSR - und ich gehe davon aus, dass die Ergebnisse der Gewerkschaft bzw. dem Fachausschuss zugänglich gemacht werden - kann als argumentative Hilfestellung für den Arbeitskampf gegen die Bildungssparmaßnahmen und für die Rücknahme von BBG- und LDG-Verschlechterungen im angekündigten neuen Dienstrecht gesehen werden
- und als Anregung an die Bundessektionsleitungen, mit verbesserten Frage-Instrumentarien und mit Hilfe der GBAs eine vergleichbare bundesweite Umfrage durchzuführen und gewerkschaftspolitisch ins Treffen zu führen.
Bleibt die Frage, wie die FCG-Mehrheit des FA-Wien zu dieser Umfrage steht, ob sie das bildungspolitische Anliegen des SSR, bei aller berechtigten Kritik an der Nichtbefassung des FA mit der Endfassung des Textes, unterstützt oder nicht. Als Gewerkschafter + Personalvertreter bin ich für die Unterstützung dieser Umfrage, habe das auch dem FA-Vorsitzenden Dobes mitgeteilt, als der telefonisch meine Zustimmung zu einem FA-Rundschreiben einholen wollte, in dem es - so mein Eindruck nach seiner Vorlesung - um Kritik und nicht um Unterstützung gegangen ist.
Entscheidend wird sein, ob die KollegInnen und auch die Direktorinnen die Erhebung so sehen können wie die dafür zeichnenden LSI Blüml und
Dirnbacher: " Der SSR Wien ist sich bewusst, dass diese Erhebung einen zusätzlichen Arbeitsaufwand für LehrerInnen und besonders für DirektorInnen bedeutet. Als Begründung für diese Zumutung folgt der Hinweis, "dass in dieser sensiblen Situation "starke Argumente" ev. problemlösend wirken können. Wir möchten das BMBWK ... darauf aufmerksam machen, wie sich weitere Sparmaßnahmen auf die Schulqualität auswirken könnten."
Wir WILI/UGlerInnen meinen: Fragebogen ausfüllen + Gebrauch von den möglichen Zusatzhinweisen machen, und an gewerkschaftliche Forderungen wie die nach Einrechnung der nicht-unterrichtlichen Trätigkeiten (KV, Kustodiat, Schulentwicklung, Projektarbeit, usw.) in die Wochenarbeitszeit erinnern.
Glück auf!
Reinhart Sellner, UG-Vertreter im FA Wien + Bundessektionsleitung AHS
p.s.: Endlich einmal eine amtliche Erhebung, die auch unseren Interessen nützlich sein kann. Wenn wir ihre Ergebnisse entsprechend verbreiten und an den Schulen, in den Bezirksnetzen und darüber hinaus in den Medien öffentlich machen.
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Studie zur Qualitätssicherung - Dezember 2001/SSRfW/II Fragebogen für LehrerInnen - AHS
Bitte nur die ganzen Zahlen eingeben - 1=trifft völlig zu, 2=trifft eher zu, 3=trifft eher nicht zu oder 4=trifft überhaupt nicht zu!
Angaben zur Person: o männlich o weiblich
Alter: o unter 35 o 35 - 45 o über 45
Im Bundeslehrerlehrverpflichtungsgesetz wurden die KV-, Kustodiats- und Bildungsberater-Stunden in Bargeld-Abgeltung umgewandelt, daher sind im Vergleich zum Vorjahr von davon Betroffenen mehr Unterrichtsstunden zu halten, um eine volle Lehrverpflichtung zu erfüllen.
Frage Bewertung
1. Ich habe aus diesem Grund tatsächlich mehr Klassen zu unterrichten
als im Vorjahr.
2. Mein Stundenplan hat sich durch diese Gesetzesänderung im Vergleich
zum Vorjahr nicht verschlechtert.
3. Die Möglichkeit für pädagogische Gespräche mit Schüler/innen und
Eltern hat sich dadurch im Vergleich zum Vorjahr nicht verringert.
4. Im Vergleich zum Vorjahr habe ich weniger Möglichkeiten für
Teambesprechungen, Teamarbeit, Kommunikation unter der Kollegenschaft.
5. Meinem Eindruck nach hat sich die durchschnittliche Schülerzahl in den Klassen, in denen ich unterrichte, im Vergleich zum Vorjahr im
Wesentlichen nicht erhöht.
6. Ich bemerke heuer im Vergleich zum Vorjahr keine negative Veränderung
in Bezug auf die Möglichkeit, Förderkurse abzuhalten.
7. Die Möglichkeit, Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen, hat sich im
Vergleich zum Vorjahr verringert.
8. Ich habe den Eindruck, dass in meinem Lehrkörper zu wenige junge
Kolleginnen/Kollegen sind.
9. Ich habe den Eindruck, dass meine berufliche Tätigkeit vom Dienstgeber und von der Öffentlichkeit entsprechend geschätzt und
gebührend honoriert wird.
Zusätzliche Bemerkungen (bitte, allenfalls Beiblatt verwenden):
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